Schlagwort: Eigentumsübergang

Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme

Immobilienübertragung: Vorsicht bei reiner Grundschuldübernahme

Wer eine Immobilie erwirbt, übernimmt diese in der Regel lastenfrei. Zum einen werden Darlehen des vorigen Eigentümers nicht übernommen und zum anderen werden Grundschulden im Grundbuch vor dem Eigentumsübergang gelöscht. Gegebenenfalls erfolgt die Abwicklung der Immobilienübertragung über ein Treuhandkonto des Notars, das heißt, der Kaufpreis wird auf ein  solches Konto überwiesen und der Notar tilgt damit den Kredit des Verkäufers.
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