Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. GWG konnten bisher als Sofortabschreibung bis zu einer Grenze von 410 Euro gewinnmindernd abgeschrieben werden. Diese Grenze wird jetzt überraschend ab dem 1.1.2018 erhöht.
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Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft
Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Schnee- und Glatteisunfällen. Bezüglich der Schadensregulierung denken die Unfallbeteiligten dann natürlich zuerst an ihre Versicherung. Falls sich jedoch der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, hilft das Finanzamt bei eigenen Schäden. Diese Steuersparchance ist häufig nicht bekannt.
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Einbauküche: Neue Vorgaben zur steuerlichen Behandlung der Kosten
Eine Einbauküche stellt nach bisheriger Rechtsauffassung kein einheitliches Wirtschaftsgut dar, sondern sie besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die eigenständige Wirtschaftsgüter darstellen. Zu unterscheiden ist zwischen Spüle und Kochherd einerseits und den übrigen Küchenelementen andererseits.
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Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft
Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Unfällen. Dann denken die Unfallbeteiligten wegen der Schadensregulierung in aller Regel zuerst an ihre Versicherung. Sie sollten aber wissen, dass Ihnen auch das Finanzamt in bestimmten Fällen hilft.
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