Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehr als einem Kind von Abschlägen profitieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.
Neuer Beitragssatz: Was sich ab 2025 ändert
- Grundbeitragssatz:
Der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt von 3,4 % auf 3,6 %. Dieser gilt für alle gesetzlich Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. - Kinderlose:
Der Zuschlag für Kinderlose bleibt unverändert bei 0,6 %. Damit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. - Eltern mit mehr als einem Kind:
Eltern mit mehreren Kindern profitieren weiterhin von Abschlägen:
Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung bleibt stabil
- Der Arbeitgeberanteil beträgt unverändert 1,8 %, in Sachsen 1,3 %.
- Zuschläge oder Abschläge für Kinder haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberanteil.
Beitragssätze der Pflegeversicherung im Überblick (ab 1.1.2025)
Versicherte | Beitragssatz allgemein | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil
Sachsen |
Arbeitgeberanteil
Sachsen |
---|---|---|---|---|---|
Ohne Kinder | 4,20 % | 2,40 % | 1,80 % | 2,90 % | 1,30 % |
Mit 1 Kind | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % | 2,30 % | 1,30 % |
Mit 2 Kindern | 3,35 % | 1,55 % | 1,80 % | 2,05 % | 1,30 % |
Mit 3 Kindern | 3,10 % | 1,30 % | 1,80 % | 1,80 % | 1,30 % |
Mit 4 Kindern | 2,85 % | 1,05 % | 1,80 % | 1,55 % | 1,30 % |
Mit 5+ Kindern | 2,60 % | 0,80 % | 1,80 % | 1,30 % | 1,30 % |
Besonderheit für Rentner
- Rentner tragen den vollen Beitragssatz alleine. Dieser wird direkt von der Rente einbehalten.
- Übergangsregelung 2025:
- Die Rentenversicherung kann die Beitragserhöhung erst ab Juli 2025 umsetzen.
- Für die Monate Januar bis Juni 2025 wird der Differenzbetrag kumuliert einbehalten: Im Juli 2025 zahlen Rentner einmalig 4,8 %.
- Ab August 2025 gilt dann wieder der reguläre Satz von 3,6 %.
Fazit: Eltern profitieren trotz Beitragserhöhung
Die Beitragserhöhung auf 3,6 % betrifft alle gesetzlich Pflegeversicherten. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehreren Kindern durch Abschläge entlastet werden. Rentner sollten die Übergangsregelung 2025 beachten, da der erhöhte Beitrag zunächst gesammelt erhoben wird.
Mit welcher Begründung werden die 4,8% vom neuen Rentenbezug abgezogen?
Eigentlich müssten die 1,2% rückwirkend für die ersten 6 Monate ja noch von den alten Rentenbezügen berechnet werden.
Hier bescheißt uns der Staat doch schon wieder !
Welche Möglichkeit zum Einspruch besteht hier !
Hallo Herbert,
wie beschrieben, erfolgt der einmalige Einzug von 4,8 % im Juli 2025 deshalb, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag technisch erst ab Juli 2025 umsetzen kann. Die Beiträge für Januar bis Juni 2025 werden daher nachträglich im Juli vom aktuellen Rentenzahlbetrag einbehalten. Eine rückwirkende Berechnung auf Basis der früheren Rentenhöhe ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass bei der Berechnung oder Umsetzung ein Fehler vorliegt, können Sie Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Wenden Sie sich dazu direkt an Ihre zuständige Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Abzocke.
Faule Ausreden. Im Zeitalter von digitalen Programmem ist eine korrekte Berechnung kein Problem.
Es ist eine Unverschämtheit von der DRV, die höheren Renten ab 01.07. für die Beitragssätze im 1. Halbjahr 2025 zur Grundlage zu nehmen. Man hätte auch im Juni 2025 die höheren Beitragssätze rückwirkend berechnen können. Ich werde dagegen auf jeden Fall Einspruch erheben.