Neuregelung der Umzugskostenpauschale 2020

Neuregelung der Umzugskostenpauschale ab Juni 2020
pixabay/congerdesign Lizenz: Pixabay Lizenz

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden (§ 10 BUKG). Jetzt wurde die Umzugskostenpauschale 2020 neu geregelt.

  •  Die Umzugskostenpauschale ist unterschiedlich hoch für Verheiratete und für Ledige. Für Personen, die zum Haushalt gehören, z. B. für Kinder, nicht aber für den Ehegatten, ist ein Erhöhungsbetrag zusätzlich absetzbar.
  • Sofern Sie lediglich vor oder nach dem Umzug eine „Wohnung“ haben, gibt es nur eine verminderte Umzugskostenpauschale: Diese beträgt 30 % bei Verheirateten und 20 % bei Ledigen.
  • Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus beruflichen Gründen bereits einmal umgezogen sind und bei beiden Umzügen sowohl vorher als auch nachher eine „Wohnung“ hatten, können Sie eine erhöhte Umzugskostenpauschale geltend machen: Die Pauschale und der Erhöhungsbetrag erhöhen sich um 50 % (Häufigkeitszuschlag).
So hoch ist die Umzugskostenpauschale bis 31.5.2020

So hoch ist die Umzugskostenpauschale bis 31.5.2020

Aktuell wird für Umzüge ab dem 1.6.2020 die Umzugskostenpauschale grundlegend geändert (aufgrund des „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes“ vom 9.12.2019). Wie bisher werden die abzugsfähigen Beträge vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben und von Zeit zu Zeit angepasst (BMF-Schreiben vom 20.5.2020, IV C 5-S 2353/20/10004).

  • Bei der Pauschale wird nicht mehr unterschieden zwischen Verheirateten und Ledigen, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Pauschale für den Berechtigten. Der Ehegatte oder der Lebenspartner zählt nun – wie schon bisher die Kinder und andere haushaltszugehörige Personen – zu den „weiteren Personen“ und werden mit einem Erhöhungsbetrag berücksichtigt.
  • Personen, die entweder vor oder nach dem Umzug keine Wohnung eingerichtet haben, erhalten nur eine verminderte Pauschale. Auch hier knüpft die Pauschale an den umziehenden Berechtigten selbst an und nicht an seinen Familienstand. Dies hat zur Folge, dass die Pauschale sich für einen ledigen Berechtigten erhöht, bei verheirateten Berechtigten jedoch niedriger wird.
  • Bisher konnten Auslagen für einen Kochherd und für Öfen separat geltend gemacht werden. Nunmehr werden derartige Aufwendungen mit der Pauschale für sonstige Umzugskosten mit abgegolten.

 

So hoch ist die Umzugskostenpauschale ab 1.6.2020

So hoch ist die Umzugskostenpauschale ab 1.6.2020

Vergleich: Das sind die abzugsfähigen Umzugskostenbeträge

Vergleich: Das sind die abzugsfähigen Umzugskostenbeträge

Neuregelung der Nachhilfekosten ab Juni 2020

Haben die Kinder infolge eines berufsbedingten Wohnungswechsels in der Schule Schwierigkeiten, können Sie Auslagen für zusätzlichen Unterricht bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Werbungskosten absetzen. Unter „zusätzlicher Unterricht“ ist Nachhilfeunterricht zu verstehen. Voraussetzung für die Auslagenerstattung ist, dass der Unterricht durch den Umzug und den damit verbundenen Schulwechsel des Kindes notwendig geworden ist (§ 9 Abs. 2 BUKG).

Die steuerliche Berücksichtigung der Nachhilfekosten ist etwas kompliziert geregelt: Die Aufwendungen sind zunächst bis zur Hälfte des Höchstbetrages in vollem Umfang absetzbar und darüber hinaus nur zu 75 %, bis die zweite Hälfte des Höchstbetrages ausgeschöpft ist.

AKTUELL wird für Umzüge ab dem 1.6.2020 die steuerliche Absetzbarkeit von Unterrichtskosten neu geregelt (aufgrund des „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes“ vom 9.12.2019). Wie bisher wird der abzugsfähige Höchstbetrag vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben und von Zeit zu Zeit angepasst (BMF-Schreiben vom 20.5.2020, IV C 5-S 2353/20/10004).

Die Notwendigkeit ist in geeigneter Weise, z.B. durch eine Bescheinigung der Schule, nachzuweisen. Neu ist, dass die Notwendigkeit jetzt bereits bei einem umzugsbedingten Bundeslandwechsel als gegeben angenommen wird. Grund für die Regelung sind die unterschiedlichen Lehr- und Rahmenpläne der bisherigen Schule gegenüber denen der neuen Schule.

So hoch ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten je Kind

So hoch ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten je Kind

Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Bei Umzügen kam es früher auf den Tag an, an dem Sie  den Umzug beendet haben. Wurden die Möbel beispielsweise am 28.2. eingeladen und am 1.3. ausgeladen, hatten Sie Anspruch auf die höheren Beträge. Nun ist dies anders: Für die die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich (BMF-Schreiben vom 20.5.2020).

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.