Homeoffice-Pauschale: Kosten für Monatskarte des ÖPNV abziehbar?

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In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag (Homeoffice-Pauschale) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 EUR im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Die Homeoffice-Pauschale darf nur für Tage abgezogen werden, an denen der Steuerzahler seine Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und nicht den Betrieb oder die Behörde aufsucht. Folglich schließen sich die Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale und der Abzug von Fahrtkosten an diesen Tagen eigentlich aus.

Doch was gilt, wenn ein Steuerbürger über eine Monats- oder Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs verfügt, die er – normalerweise – ganz überwiegend für die Fahrten zur Arbeit einsetzt? Muss man die Kosten für die Monats- oder Jahreskarte anteilig kürzen, wenn man die Homeoffice-Pauschale geltend macht?

Antwort: Nein, das muss man nicht.

Aktuell hat sich das Finanzministerium Thüringen mit Erlass vom 17.2.2021 (S 1901-2020 Corona-21.15, 30169/2021) wie folgt geäußert:

„Die tatsächlich geleisteten Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang verwenden kann. Eine Aufteilung dieser Aufwendungen auf einzelne Arbeitstage hat nicht zu erfolgen.“

Die Auffassung ist offenbar bundeseinheitlich abgestimmt worden, sodass sich Arbeitnehmer und gegebenenfalls auch Selbstständige allgemein in Zeiten von Corona darauf berufen können.

2 Kommentare zu “Homeoffice-Pauschale: Kosten für Monatskarte des ÖPNV abziehbar?”:

  1. Klaus

    Wie verhält es sich im folgenden Fall?
    Für 6 Monate hatte ich eine Monatskarte für
    65€ also 390€ für ½ Jahre
    Für 6 Monate eine Monatskarte für
    57€ + Gutschrift 40€ zum Lohn vom Arbeitgeber.
    57€-40€=17€ also 102€ für ½ Jahre
    Ich gebe 492€ im Jahr aus
    Mein Arbeitgeber trägt in Zeile 17 Lohnsteuernescheinigung 240€ ein
    An 9 Tagen war ich auf Arbeit
    An 192 Tagen in Homeoffice
    Wo trägt man nun die Werte ohne Ärger zu bekommen genau ein?

    => 492€ meine Monatskarte
    => 9 Tage auf Arbeit
    => 192 Tage Homeoffice
    => 240€ Lohnsteuerbescheinigung Zeile 17

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Klaus,

      wenn Sie SteuerGo.de nutzen, werden alle Angaben im Bereich „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ Schritt-für-Schritt abgefragt. Sie können dort sowohl Ihre tatsächlichen Fahrtkosten, die Wegstrecke für die Ermittlung der Entfernungspauschale und auch die Beantragung der Homeoffice-Pauschale durchführen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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