Arbeitszimmer im Keller? So berechnen Sie die Kosten richtig!

Ein Arbeitszimmer darf auch im Keller oder auf dem Dachboden eingerichtet werden. In diesem Fall kann es möglicherweise Probleme mit der Berechnung der Arbeitszimmerfläche und der Gesamtwohnfläche geben. Im Allgemeinen sind Kellerräume reine Zubehörräume und damit baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet. Diese Räume werden bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht mit einbezogen.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für die Berechnung des Arbeitszimmeranteils bei einem im Keller gelegenen Arbeitszimmer entscheidend ist, ob es sich um einen zur Wohnfläche gehörenden Hauptraum oder um einen nicht zur Wohnfläche gehörenden Nebenraum handelt. Sofern das Arbeitszimmer im Keller Hauptraum ist, wird dafür dessen Grundfläche angesetzt und die Gesamtwohnfläche um diese Fläche vergrößert. Für die Ermittlung des Arbeitszimmeranteils wird die Fläche des Arbeitszimmers ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtwohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers (BFH-Urteil vom 11.11.2014, VIII R 3/12).

  • Das Arbeitszimmer gilt als Hauptraum, wenn der Raum seiner Funktion nach dem Wohnen dient und nach seiner baulichen Beschaffenheit (z.B. Vorhandensein von Fenstern), Lage (unmittelbare Verbindung zu den übri-gen Wohnräumen) und Ausstattung (Wand- und Bodenbelag, Beheizbarkeit, Einrichtung mit Mobiliar) dem Standard eines Wohnraumes vergleichbar ist und zum dauernden Aufenthalt von Menschen tatsächlich geeignet und bestimmt ist.
  • Das Arbeitszimmer gilt als Nebenraum, wenn der Raum dem Wohnen nur mittelbar dient und seiner Funktion nach lediglich untergeordnete Bedeutung hat. Solche Räume sind nicht zum Aufenthalt von Menschen, sondern zum Abstellen von Sachen vorgesehen. Kennzeichnend ist, dass Menschen sich in ihnen nur gelegentlich, kurzfristig und meist unregelmäßig aufhalten. Sofern das Arbeitszimmer als Nebenraum gilt (z. B. Archiv, Bibliothek, Kopierraum), wird es ebenfalls mit der Grundfläche angesetzt. Für die Ermittlung des Arbeitszimmeranteils aber wird die Grundfläche des Arbeitszimmers nicht ins Verhältnis gesetzt zur Gesamtwohnfläche (nur Wohnräume), sondern zur gesamten Nutzfläche (Wohn- und Nebenräume) einschließlich des Arbeitszimmers. Dadurch wird der Arbeitszimmeranteil kleiner.

Beispiel:
Das Arbeitszimmer ist 25 qm groß und liegt im Kellergeschoss mit einer Fläche von insgesamt 100 qm. Die Wohnfläche beträgt 150 qm. Wie groß ist der Arbeitszimmeranteil?
(1) Wenn das Arbeitszimmer Hauptraum ist: 25 qm : (150 qm + 25 qm) x 100 = 14,3 %.
(2) Wenn das Arbeitszimmer Nebenraum ist: 25 qm : (150 qm + 100 qm) x 100 = 10,0 %.

2 Kommentare zu “Arbeitszimmer im Keller? So berechnen Sie die Kosten richtig!”:

  1. Besserwisser

    Einfache Mathematik, 4. Klasse Grundschule: Klammer vor Punkt vor Strich.

    Oben steht: 25 qm : (150 qm + 25 qm) x 100 = 14,3 %
    Das ist so korrekt.

    Ihre Rechnung ist zwar auch korrekt, allerdings haben Sie die Klammern vergessen.

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