Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2022

Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2022

Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist, nicht mit Steuern belastet wird (Existenzminimum). Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist von Zeit zu Zeit eine Anpassung an die Inflation und somit eine Steuerentlastung erforderlich. Und genau das wird wieder notwendig.

Aktuell steigt zum 1.1.2022 der Grundfreibetrag von 9.744 Euro auf 10.347 Euro (alt: 9.984 Euro). Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag (§ 32a EStG, geändert durch das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ vom 1.12.2020).

So hoch ist der Grundfreibetrag
2020 2021 2022
– Für Alleinstehende

– Für Verheirate

9.408 Euro

18.816 Euro

9.744 Euro

19.488 Euro

9.984 Euro 10.347 Euro

19.968 Euro 20.694 Euro

Reichensteuer greift erst bei höherem Einkommen

Seit 2007 gibt es die sog. Reichensteuer, ein Steuerzuschlag von 3 Prozentpunkten für Bestverdiener. Der Spitzensteuersatz beträgt also in der obersten Proportionalzone 45 % und greift bei einem zu versteuernden Einkommen im Jahre 2021 ab 274.613 Euro bzw. 549.225 Euro (Ledige / Verheiratete).

Aktuell beginnt zum 1.1.2022 die oberste Proportionalzone mit dem Steuerzuschlag von 3 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 278.826 Euro für Ledige und 555.651 Euro für Verheiratete.


Der Koalitionsausschuss hat am 23.02.2022 beschlossen, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf jetzt 10.347 Euro angehoben wird. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

13 Kommentare zu “Steuerentlastung: Erhöhung des Grundfreibetrages 2022”:

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Rene,

      Sie müssen hier nichts beantragen, da die rückwirkende Änderung des Grundfreibetrages in den Lohnsteuer-Programmen in den nächsten Monaten automatisch berücksichtigt werden wird.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Gabriela,

      die rückwirkende Änderung des Grundfreibetrages wird in den nächsten Monaten – voraussichtlich ab Juli 2022 – automatisch in den Lohnsteuer-Programmen berücksichtigt und dann rückwirkend berechnet werden. Zu viel bezahlte Lohnsteuern werden also über Ihre Gehaltsabrechnung erstattet.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  1. Heinzel

    Ich habe im Jahr 2022 nur bis zum 30. April gearbeitet, dann bin ich in Rente gegangen.
    Habe ich für die 4 Monate anspruch auf eine Anpassung und Nachzahlung von meinem ehm. Arbeitgeber?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Heinzel,

      die Erhöhung des Grundfreibetrages wird automatisch bei der Einkommensteuererklärung für 2022 berücksichtigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  2. Marion

    Ich habe zum 30.4. mein Arbeitsverhältnis beendet. Laut Steuerbüro ist deshalb für die Monate Januar bis April keine Nachberechhnung mehr möglich. Dies würde bei mir mit der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

    1. stimmt das?
    2. muss ich bei der Einkommensteuerklärung gesonderte Angaben machen?

    Vielen Dank.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Marion,

      die Erhöhung des Grundfreibetrages wird automatisch bei der Einkommensteuererklärung für 2022 berücksichtigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  3. Monika Zacharias

    Die Rentenerhöhung gleicht nicht im geringsten die Inflation aus. Auch die Erhöhung des Grundfreibetrags ist ein Witz. Rentenerhöhung bedeutet in Deutschland gleichzeitig Steuererhöhung. Man wird bestraft, 47 Jahre ganztags gearbeitet zu haben und eine etwas höhere Rente erarbeitet zu haben. Fazit: arbeitet nicht zu lange, werdet Grundsicherungsempfänger, der Staat sorgt für euch. Als Rentner bist du nur noch ein lästiger Bürger.

  4. Luisa

    Wenn im Jahr 2022 nun beispielsweise 12.000€ verdient werden, wird dann das gesamte Gehalt versteuert oder bloß die etwa 1.650€ welche den Grundfreibetrag überschreiten?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Luisa,

      wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Freibetrag.

      Wenn Sie Ihre Steuerlast ermitteln wollen, können Sie einfach unseren Einkommensteuerrechner nutzen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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