Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt für 2022 bereits im Januar leisten!

Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt für 2022 bereits im Januar leisten!
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Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2022 sind bis zu 9.984 Euro abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass die Zahlungen zu Unterstützung bedürftiger Personen zu möglichst frühzeitig geleistet werden, am besten bereits im Januar.

Hintergrund ist, dass sich der Höchstbetrag von 9.984 Euro um jeden vollen Kalendermonat mindert, in dem die Voraussetzungen für den Abzug der Unterhaltsleistungen nicht vorgelegen haben. Da Unterhaltsleistungen nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht auf Monate vor ihrer Zahlung zurückbezogen werden dürfen, würde eine Zahlung erst im April 2022 also dazu führen, dass die ersten drei Monate mitunter steuerlich verloren sind.

Wer erst im Dezember die Unterstützung gewährt, verliert gegebenenfalls sogar elf Monate. Der Bundesfinanzhof hat diese Haltung mit Urteil vom 25.4.2018 (VI R 35/16) für zutreffend befunden.

Beispiel:
Der Sohn leistet im Dezember 2022 eine Unterhaltszahlung in Höhe von 3.000 Euro an seinen mittellosen Vater im Ausland. Die Unterhaltsleistung ist für ein ganzes Jahr bestimmt. Eine monatliche Zahlung ist wegen der hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen nicht sinnvoll.

Das Finanzamt wird diese Zahlung jedoch nur mit einem Zwölftel des Höchstbetrages von 9.984 Euro, also 832 Euro, anerkennen, da Unterhaltsleistungen nur absetzbar sind, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienen.

Gegebenenfalls ist der Betrag bei der Unterstützung bedürftiger Personen – je nach Wohnsitzstaat des Empfängers – noch entsprechend der sogenannten Ländergruppeneinteilung zu kürzen. Der BFH stützt dieses Ergebnis.

SteuerGo

Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine größere Unterhaltszahlung stets im Januar zu leisten. Das heißt: Eine Unterhaltszahlung im Januar ist in vollem Umfang – begrenzt auf den Unterhaltshöchstbetrag – absetzbar, eine Zahlung im Dezember wird jedoch nur mit maximal einem Zwölftel des Höchstbetrages berücksichtigt.

Bei Zahlungen an den im Ausland wohnenden Ehegatten stellt sich das Problem übrigens nicht. Hier darf aus Vereinfachungsgründen stets davon ausgegangen werden, dass die Unterhaltsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahrs bestimmt sind. Allerdings ist der Abzug von Unterhaltszahlungen an den Ehegatten ohnehin nur möglich, wenn nicht die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen (BMF-Schreiben von 7.6.2010, BStBl 2010 I S. 588).

60 Kommentare zu “Unterstützung bedürftiger Personen: Unterhalt für 2022 bereits im Januar leisten!”:

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Peter,

      bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  1. Madelaine Bernt

    Ich möchte an meine in der Ukraine lebenden Schwiegereltern Unterhaltszahlungen wegen Bedürftigkeit Zahlen. Kann ich das steuerlich bei mir geltend machen??

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Madelaine,

      Sie können die Unterhaltsleistungen an Ihre Mutter in der Steuererklärung als „Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen“ geltend machen.

      Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 9.984 Euro für 2022 (2021: 9.744 Euro) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person, die über 624 Euro pro Jahr liegen. Gekürzt werden der Unterhaltshöchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag gemäß der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  2. Jana Schilling

    Hallo,

    ich unterstütze einen Menschen aus einem anderen Land, der hier studieren will, aber aufgrund des notwendigen Studienkollegs nicht arbeiten darf. Kann ich auch die Hilfe für einen Freund (keine Familie) steuerlich absetzen?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Jana

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Jana,

      die unterstützte Person muss gegenüber Ihnen oder Ihrem Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner nach deutschem Recht unterhaltsberechtigt sein.

      Unterstützen Sie eine nicht unterhaltsberechtigte Person, mit der keine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft besteht, kommt bei Notlagen ein Abzug Ihrer Aufwendungen als allgemeine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht. Außerdem gibt es Sonderregelungen, wenn Sie z. B. Bürger­kriegs­flücht­linge unterstützen und Sie sich gegen­über der Ausländerbehörde verpflichtet haben, sämtliche Unter­halts­kosten der geflüchteten Person zu über­nehmen.

      Sie sollten in diesem Fall auf jeden Fall eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  3. Andreas Frakowiak

    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    meine türkische Freundin unterstützt ihre Mutter und ihren Bruder in der Türkei finanziell. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 11200 Euro. Die Unterlagen der Heimatbehörde liegen vor.
    Meine Frage: In welches Formular bei ihrer Einkommensteuererklärung gehören diese Zahlungen eingetragen?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Andreas,

      alle Angaben erfassen Sie in diesem Fall in der Anlage Unterhalt an bedürftige Personen.

      Wenn Sie SteuerGo nutzen, können Sie die geleisteten Unterhaltszahlungen im Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“ unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen“ erfassen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  4. Susann Valleriani

    Sehr geehrter Herr Rudolph,
    kann ich die Zahlungen an meine volljährigen Kinder in Ausbildung (ich erhalte auch Kindergeld) wie z.B. Miete, Fahrtkosten usw. steuerlich geltend machen?
    Vielen Dank!
    Beste Grüße,
    Susann

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Susann,

      wenn Sie Kindergeld erhalten, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass damit alle Kosten für das Kind abgegolten sind – und dazu zählen die Kosten für ein Studium.

      Neben dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag haben Sie aber bei volljährigen Kindern noch Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 924 Euro pro Jahr, wenn Ihr Kind nicht im Haushalt der Eltern lebt und studiert oder sich in Ausbildung befindet.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  5. Jakob

    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    ich unterstütze meinen in Deutschland lebenden und bedürftigen Vater, 70 und kein eigenes Einkommen, er hat auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Darf ich nur den Höchstbetrag von 9984 Euro steuerlich absetzen oder zusätzlich auch Wohnkosten die ich zahle? Ich habe ein Haus mit 110 qm und 4 Zimmern gemietet. Darf ich die hälfte der Miete (2 Zimmer bewohnt mein Vater) zusätzlich zu den 9984 Euro steuerlich geltend machen?

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jakob

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Jakob,

      Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 9.744 Euro (2021) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person oberhalb von 624 Euro pro Jahr.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  6. Renate

    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    ich möchte die Familie meines Sohnes finanziell unterstützen, da seine (unverheiratete) Lebenspartnerin mit meinem 2. Enkel schwanger ist und das Geld nach der Geburt nicht mehr ausreichen wird. Kann ich dieses steuerlich geltend machen? Mein Sohn ist vollzeitig berufstätig und seine Lebenspartnerin wird ein wenig Elterngeld erhalten, da sie nach der Geburt des 1. Kindes nur Teilzeit gearbeitet hat.

    Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung.

    Herzliche Grüße

    Renate

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Renate,

      Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 9.744 Euro (2021) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person oberhalb von 624 Euro pro Jahr, d. h. der abzugsfähige Betrag verringert sich um jeden Euro, der den Betrag von 624 Euro übersteigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  7. Maria

    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    müssen meine Eltern die finanzielle Unterstützung, die ich ihnen gebe, damit sie ihre Rechnungen und Miete bezahlen können (mehr als der absetzbare Höchstbetrag) bei sich versteuern?

    Vielen Dank im Voraus für ihre Rückmeldung

    Herzliche Grüße

    Maria

  8. Monika Sterzing

    Guten Tag,
    Mein Enkel ist selbständig. Wenn die Auftragslage es nicht hergibt dass er alle Kosten begleichen kann (Miete Strom udgl) unterstütze ich ihn.
    Kann ich das auch steuerlich geltend machen? Ich muss meine Rente auch versteuern.

    Gruss Monika

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo monika,

      wenn man an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Die Unterstützungszahlungen sollten unbar (per Überweisung) erfolgen, damit diese gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können.

      Der Unterhaltshöchstbetrag beträgt aktuell für 2022 10.347 Euro. Der Unterhaltshöchstbetrag wird häufig nicht in dieser Höhe gewährt, sondern gekürzt. Und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, und um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers, die über den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro hinausgehen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  9. Renate

    Guten Tag,
    meine Tochter möchte mich finanziell mit einem monatl ‚Taschengeld‘ unterstützen, da ich nur 400€ Erserbsminderungsrente erhalte. Welche Nachweise muss sie erbringen, um es steuerlich geltend machen zukönnen? Spielt die Höhe des Betrages eine Rolle? Muss ich diese Zuwendung versteuern und In welcher Höhe?
    Ich bin verheiratet und hatte in den letzten Jahren meiner Berufstätigkeit die Steuerklasse V

    Ich bedanke mich für eine Rückmeldung, wünsche einen schönen Tag und vrebleibe
    mit besten Grüßen
    Renate

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Renate,

      wenn man an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Die Unterstützungszahlungen sollten unbar (per Überweisung) erfolgen, damit diese gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können.

      Der Unterhaltshöchstbetrag beträgt aktuell für 2022 10.347 Euro. Der Unterhaltshöchstbetrag wird häufig nicht in dieser Höhe gewährt, sondern gekürzt. Und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers, die über den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro hinausgehen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  10. Jennifer

    Hallo,
    ich möchte meinen Ehepartner mit einem Taschengeld unterstützen. Er ist selbstständig und verdient wenig. Ich verdiene deutlich mehr, angestellt und nebenberuflich selbsttändig. Zusätzlich bleibt er zu Hause uns kümmt sich um das Kind, damit ich Geld verdienen kann.

    Darf ich diese Kosten (Taschengeld an Ehepartner) als ausgewöhnliche Belastung (wird ja wohl kaum eine Betriebsausgabe in der Selbstständigkeit sein) und er als Einkommen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

  11. Peter

    Guten Tag,

    ich unterstütze meinen Onkel, welcher Hartz 4 bezieht, mit seinen Medikamenten.
    Ich bezahle jeden Monat: Rezept vom Arzt + Medikamente von der Apotheke.

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, kann ich das steuerlich geltend machen?

    Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

  12. Raffa

    Wie sieht es denn aus wenn ich Unterhaltszahlungen an meine Mutter leiste, diese bezieht keine Einkünfte.
    Jedoch ist sie verheiratet, und ihr Ehemann kommt über die Summe der anzurechnenden Einkünfte und Bezüge, würde diese sich dann in dem Fall verdoppeln ?
    wie wäre die steuerliche Würdigung dieses Sachverhaltes ?

  13. Elisabeth Müller-Chavez

    Guten Tag,

    ich möchte Zahlungen an meine in Ecuador lebende Mutter steuerlich geltend machen.
    Es handelt sich um einen Dauerauftrag von 200 EUR monatlich sowie hin und wieder sporadische Einzelbeträge.
    Sie bezieht von ihrer Zeit, in der sie in Deutschland lebte, eine Rente von 130 EUR monatlich.

    Ist es richtig, dass ich meine Zuwendungen in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintrage, und wenn ja, in Zeile 35 „Sonstige außergewöhnliche Belastungen?

    Ich bedanke mich vorab für Ihr Engagement

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Elisabeth,

      Sie können die Unterhaltsleistungen an Ihre Mutter in der Steuererklärung als „Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen“ geltend machen.

      Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 10.347 Euro für 2022 (2021: 9.744 Euro) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person, die über 624 Euro pro Jahr liegen. Gekürzt werden der Unterhaltshöchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag gemäß der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  14. Mirko Frank

    Sehr geehrter Herr Rudolph,

    seit vielen Jahren lebe ich mit meiner Partnerin in „wilder Ehe“. Auch haben wir in dieser Zeit 3 Kinder bekommen. Vor der Steuer wurden wir immer als Single betrachtet und dementsprechend besteuert.

    Im letzten Frühjahr erkrankte meine Frau schwer. Und es folgte eine lange Behandlung und Genesungszeit.
    Da sie selbstständig arbeitet, hatte sie in dieser Zeit nur ein sehr geringes Einkommen (ca. 3300€ 2022).
    Ihre Krankenversicherung ist so angelegt, dass sie im Krankheitsfall kein Krankengeld erhält. Dementsprechend war ihr Auskommen auch völlig unzureichend.
    Welche Möglichkeit greift hier, um die Anlage Unterhalt zur Geltendmachung meiner Unterstützungsleistungsleistungen richtig zu nutzen?

    Weiterhin habe ich eine 20jährige Tochter, welche letztes Jahr nur einem Minijob nachging. Und welche bisher keine Ausbildung oder ähnliches begonnen hatte. Auch diese wurde von mir unterstützt.
    Wie kann ich hier Fehler in der Bearbeitung des Formulars vermeiden. Leider ist es in sich nicht so schlüssig zu verstehen wie man es sich wünscht.

    Viele Grüße und vielen Dank
    Mirko Frank

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Mirko,

      grundsätzlich können Sie Unterhaltsleistungen, die Sie an Ihre Partnerin und Ihre Tochter zahlen, als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies bedeutet, dass Sie die Beträge von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können, um Ihre Steuerlast zu senken.

      Die Anlage Unterhalt wird verwendet, um Unterstützungsleistungen wie Unterhaltszahlungen oder andere finanzielle Unterstützung an den Ehepartner oder an Kinder steuerlich geltend zu machen.

      Wenn die unterstützte Person (Ihre Partnerin) im Haushalt lebt, können Sie pro Monat 862,25 Euro ohne Nachweis geltend machen. Das Finanzamt geht davon aus, dass Ihnen Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese Aufwendungen werden als Naturalunterhalt (u. a. Verpflegung, Unterkunft, Kleidung) bezeichnet, die Ihnen aus sittlicher Verpflichtung entstehen. Naturalunterhalt kann in der Regel auch dann geltend gemacht werden, wenn die unterstützte Person nicht mit dem Unterstützenden verwandt ist, aber im selben Haushalt lebt.

      Für Ihre Tochter können Sie Unterhaltsleistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn Sie für Ihre Tochter kein Kindergeld mehr erhalten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  15. Gudrun Roderwald

    Mein Sohn bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente von knapp über 1000 Euro.Ich habe ihm die Rechnung über 1600 Euro für Heizöl,2000 Euro zum Gebrauchtwagen und 2300 Euro für seine noch laufende Lebensversicherung bezahlt.Außerdem hat er zwei Kredite von ca.450 Euro monatlich zu begleichen.Kann ich meine Zuwendungen steuerlich absetzen? Ich selbst bin Altersrentnerin. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Roderwald

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Gudrun,

      wenn Sie Ihren Sohn finanziell unterstützen, können Sie ihre Ausgaben ggf. als Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen geltend machen.

      Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art absetzbar, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird (§ 33a Abs. 1 EStG). Dieser abzugsfähige Höchstbetrag orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag.

      Der Unterhaltshöchstbetrag wird allerdings nicht in dieser Höhe gewährt, sondern gekürzt. Und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers, die über den Anrechnungsfreibetrag von 624 EUR hinaus gehen.

      Da Ihr Sohn eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann es daher sein, dass Ihre Unterstützungszahlungen nicht steuerlich berücksichtigt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  16. Angelika Beyerhaus

    Meine Schwester ( 49) lebt bei psychischer Erkrankung in einer vollstationär betreuten Einrichtung .
    Ihr Taschengeld beträgt lediglich 130€,
    sodass ich sie monatlich mit einem Geldbetrag unterstütze
    Ist dieser Betrag absetzbar?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Angelika,

      wenn Sie Ihre Schwester finanziell unterstützen, müssen Sie dies in der Anlage Unterhalt angeben, die Teil Ihrer Einkommensteuererklärung ist. Dort können Sie angeben, wie viel Unterhalt Sie gezahlt haben und an wen.

      Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese Zahlungen steuerlich anerkannt werden. So müssen die Zahlungen zumutbar sein, das heißt, sie dürfen Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht übersteigen. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Schwester nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und dass die betreute Unterbringung notwendig ist.

      Es empfiehlt sich, Belege und Nachweise über die Zahlungen sowie über die Bedürftigkeit Ihrer Schwester aufzubewahren, um diese im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  17. Lydia Walter

    Guten Tag,
    Kann ich meinen Bruder der Bürgergeldempfänger finanziell unterstützen und darf ich die Unterstützung als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen?
    Vielen Dank im
    Voraus
    Lydia Walter

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Lydia,

      bitte lesen Sie die obigen Kommentare zur Beantwortung Ihrer Frage!

      bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  18. Simone

    Hallo Herr Rudolph,
    mein Kind ist über 25, kann keine Ausbildung nachweisen (immer abgebrochen). Seit 2021 lebt er in meinem Haushalt ohne jeglichen Leistungsbezug und ohne Krankenversicherung. Kann ich die Kosten für Leben und Unterkunft steuerlich geltend machen? Vielen Dank im Voraus für eine Info.
    Viele Grüße Simone

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Simone,

      Wenn Sie Ihrem erwachsenen Sohn finanzielle Unterstützung gewähren, weil er bedürftig ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterhaltsleistung in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

      Um als außergewöhnliche Belastung anerkannt zu werden, muss die Unterstützung jedoch als „zwangsläufig“ angesehen werden. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder aufgrund sittlicher, moralischer oder ethischer Gründe dazu verpflichtet waren, Ihrem Sohn finanziell zu helfen.

      Darüber hinaus müssen Sie auch nachweisen können, dass Ihr Sohn nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass er beispielsweise arbeitslos oder gesundheitlich beeinträchtigt ist.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  19. Athanasios Soulimenas

    Hallo liebes Team,
    eine Frage zu folgendem Satz:
    Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen.
    Die eigenen Einkünfte werden ja vom Höchstwert 9.984 € abgezogen, richtig?
    Meine Frage ist, ob die kompletten Einkünfte abgezogen werden, oder nur der Teil, der sich über den 624 befindet.
    Heißt, wenn meine Mutter 735€ Rente bezieht, wäre dann der Unterstützungsbetrag, den ich steuerlich geltend machen kann der Höchstwert minus die kompletten Einnahmen oder nur minus der Differenz zu den 624€? Also
    folgende Rechnung: 9.984 – (735*12) = 1.164€
    oder folgende: 9.984 – ((735-624)*12) = 8.652€

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Athanasios,

      der Anrechnungsfreibetrag über 624 Euro ist ein Jahresbetrag und der Grundfreibetrag für 2022 beträgt 10.347 Euro.

      Die korrekte Berechnung in Ihrem Beispiel wäre dann: 10.347 Euro – [(735 Euro x 12) – 625 Euro] = 2.152 Euro

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  20. Athanasios Soulimenas

    Hallo Herr Rudolph,
    wo, so eine schnelle Antwort hätte ich nicht erwartet.
    Vielen vielen Dank für die sachkundige, leicht verständliche Antwort. Das reicht mir schon für meine Berechnungen.
    Ich bin echt beeindruckt.
    Ein großes Lob und nen noch schöneren Tag!!

  21. Kwiatkowski

    Hallo Rudolph,
    Ich bin Rentnerin, meine 16 jährige Enkelin, Schülerin, wohnt bei mir. Bekommt nur Kindergeld. Keine zusätzliche Unterstützung. Kann ich steuerlich absetzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uschi.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Uschi,

      das Kindergeld wird als staatliche Leistung direkt an die Eltern oder den gesetzlichen Betreuer des Kindes gezahlt, um die Kosten für die Erziehung und Betreuung zu unterstützen.

      Allerdings gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen für Kinder steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen beispielsweise der Kinderfreibetrag oder der Betreuungsfreibetrag. Diese Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und können zu einer geringeren Steuerlast führen.

      Da Ihre Enkelin bei Ihnen wohnt und Sie die Versorgungskosten tragen, könnte es sein, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Dieser Betrag steht Ihnen zu, wenn Sie als alleinstehende Person ein Kind betreuen und unterstützen.

      Es ist wichtig zu beachten, dass weitere Kosten, wie beispielsweise Ausgaben für Kleidung, Schule oder Freizeitaktivitäten, in der Regel nicht direkt steuerlich absetzbar sind. Diese Kosten sind im Kinderfreibetrag bzw. im Kindergeld bereits enthalten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  22. Tamer

    Hallo Herr Rudolph,
    kann ich die Unterstützung für meine Mutter absetzen? Meine Mutter ist verheiratet; mein Vater bezieht eine monatliche Altersrente ca. 1800€. Mein Mutter selber hat kein Einkommen.

    Vielen Dank
    Tamer

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Tamer,

      in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungsleistungen für bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Großeltern, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

      Allerdings sind hier einige Voraussetzungen zu beachten. Zum Beispiel müssen die Aufwendungen angemessen sein und dürfen nicht von anderer Stelle erstattet werden, wie beispielsweise durch Sozialleistungen. Auch müssen die Unterstützungsleistungen nachgewiesen und dokumentiert werden. Die unterstützte Person muss bedürftig sein, das bedeutet, dass sie nicht in der Lage ist, ihren eigenen Unterhalt ausreichend zu bestreiten.

      Es ist wichtig, alle Unterstützungsleistungen nachzuweisen und zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Quittungen, Rechnungen oder Zahlungsbelege. Es kann auch erforderlich sein, eine Bestätigung über den Bedarf und die Bedürftigkeit der unterstützten Person einzureichen.

      Um sicherzugehen, dass Sie die Unterstützung für Ihre Mutter steuerlich absetzen können, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  23. Firas

    Hallo,

    Sie erwähnen hier, dass der steuerlich absetzbare Betrag 9.984 Euro pro Jahr beträgt, aber soweit ich anderswo gelesen habe, hängt dieser Betrag von dem Land ab, in dem sich der bedürftige Haushalt befindet.

    Zum Beispiel befindet sich der Haushalt meiner Eltern im Libanon, der zur Ländergruppe 3 gehört, und der Höchstbetrag für Unterhaltszahlungen beträgt 4.410 Euro.

    Könnten Sie diesen Punkt bitte klären?

    Mit freundlichen Grüßen
    Firas

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Firas,

      der Artikel bezieht sich auf die Unterstützung bedürftiger Personen in Deutschland. Als Höchstbetrag, der dem steuerlichen Grundfreibetrag entspricht, können für das Steuerjahr 2022 maximal 10.347 Euro geltende gemacht werden, da der ursprüngliche Grundfreibetrag per Gesetz rückwirkend zum 1.1.2022 erhöht wurde.

      Lebt der Unterhaltsempfänger im Ausland, ist der Höchstbetrag ggf. entsprechend der aktuellen Ländergruppeneinteilung zu kürzen.

      Der Libanon wird in die Ländergruppe 3 eingeteilt, so dass der Höchstbetrag auf 50 % des Grundfreibetrags zu kürzen ist.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  24. Mo

    Hallo Herr Rudolph,

    Meine Ehefrau hat in den Vereinigten Arabischen Emiraten gelebt. Ich habe ihr von Juni bis Dezember 2022 etwa 5000 Euro über Banküberweisungen geschickt. Leider konnte ich keine Bestätigung von der Gemeinde erhalten. Wie kann ich den Betrag von meiner steuerpflichtigen Summe absetzen? Unter welchem Gesetz kann ich das tun? Der Betrag war als Unterstützung für meine Frau während ihres Aufenthalts außerhalb Deutschlands gedacht. Sie ist seit März 2023 in Deutschland.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Mo,

      in Deutschland gibt es das Einkommensteuergesetz (EStG), das die Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen festlegt. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Unterhaltszahlungen an Ihre Ehefrau als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies kann zu einer Reduzierung Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte führen.

      Überweisungen an Angehörige im Ausland sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen.

      Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers. Der Empfänger muss bedürftig sein, das heißt, er/sie verfügt nicht über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen, um seinen/ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

      Der Steuererklärung sollte eine bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit der unterstützten Person beigefügt werden. Ist dies nicht der Fall, wird das Finanzamt ggf. Zweifel an den geleisteten Unterhaltszahlungen erheben und die Aufwendungen steuerlich nicht anerkennen. Download der Unterhaltserklärung auf deutsch oder mehrsprachig.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  25. Hugo

    Hallo,

    ich schicke immer meiner Mutter Geld, jedoch habe ich mal zur Unterstützung meinem Cousin Geld geschickt. Die Schulden hat er dann meiner Mutter zurückgezahlt, weil beide im gleichen Land leben und dadurch kein Wertverlust durch den teuren Euro entstanden wäre. Kann ich das Geld an den Cousin dann trotzdem bei der Steuererklärung angeben?

    Vielen Dank!

  26. Matthias

    Hallo Herr Rudolph,

    meine 26jährige Tochter (weder Kindergeld- noch BAföG-berechtigt) studiert noch und bekommt monatich Geld von mir. Ich habe daher die Anlage Unterhalt ausgefüllt. Schwer tue ich mir mit Zeile 49 „Übrige Einkünfte“: muss hier alles eingetragen werden, was sie sich auf 450/520€-basis dazu verdient hat, oder nur das, was diesen „Freibetrag“ übersteigt?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Matthias,

      Sie müssen alle eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person im Unterhaltszeitraum angeben. Der Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen für diese Person wird dann um den Teil der eigenen Einkünfte und Bezüge gekürzt, der den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro jährlich übersteigt.

      Zu den anrechenbaren Bezügen der unterstützten Person gehören alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind, z. B. pauschal besteuerter Arbeitslohn aus einem Minijob, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld, Sozialgeld. Von den anrechenbaren Bezügen zieht Ihr Finanzamt die damit zusammenhängenden Aufwendungen – mindestens 180 Euro – ab.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  27. Max

    Hallo Herr Rudolph,

    meine Ehefrau arbeitet nicht, bekommt auch keinerlei Sozialleistungen, weil ich sozusagen „genug“ verdiene. Kann ich in diesem Falle auch die €862,25/Monat absetzen?

    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.

    MfG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Max,

      wenn Sie und Ihre Ehefrau in Deutschland zusammenveranlagt sind (z.B., wenn Sie die Steuerklasse III/V gewählt haben), berücksichtigt das deutsche Steuersystem bereits die finanzielle Situation beider Ehepartner. Bei der Zusammenveranlagung werden Ihre Einkommen gemeinsam veranlagt, und es werden bestimmte steuerliche Vorteile für Ehepaare gewährt, einschließlich des Ehegattensplittings.

      Das Ehegattensplitting führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet wird, und die Steuerschuld wird auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens ermittelt. Dies kann in vielen Fällen zu einer Steuerentlastung führen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  28. Erna

    Hallo Herr Rudolph,
    habe eine Rente von 789€ Netto und Verlust aus Gewerblichen Tätigkeiten von ca. 90€ monatlich. Werden die Einnahmen ( wegen Unterhalt an bedürftige Personen) miteinander verrechnet?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Erna

      die Einkünfte der unterstützten Person werden bei der Berechnung der abzugsfähigen Unterstützungsleistungen berücksichtigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  29. Walter Klaus Scülfort

    Ein deutscher Staatsangehöriger hat mit einer Frau mit anerkanntem Flüchtlingsstatuts eine gemeinsame Tochter. Die Frau hat einen Sohn aus erster Ehe. Eine Hochzeit nach deutschem Recht ist rechtlich derzeit nicht möglich, entsprechende Scheidungsunterlagen der Frau aus Syrien nicht zu erhalten sind. Der Sohn der Frau erhält Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt. Als die Frau mit ihrem Sohn bei dem Mann einzogen ist, verloren sie beide ihre Sozialleistungen und auch ihre Krankenkassenbeträge, die fortan eigenständig bezahlt werden müssen. Können die Leistungen des Mannes bezüglich Wohnraum, Lebensmittel, Zahlung der Krankenkassenbeiträge usw. steuerlich berücksichtigt werden?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Walter,

      Ja, die Leistungen des Mannes bezüglich Wohnraum, Lebensmittel und Zahlung der Krankenkassenbeiträge für die Frau und deren Sohn können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

      Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass die unterstützte Person bedürftig ist und keine eigenen ausreichenden Einkünfte hat.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  30. Qinghong

    Hallo Herr Rudolph,

    der Unterhaltshöchstbetrag 2023 für China liegt bei 5454 €. Nach Anrechnung der Rente meiner Mutter bleibt keine abzugsfähigen Unterstützungsleistung übrig.
    Für die Krebsbehandlung meiner Mutter reicht ihre Rente allerdings nicht und ich muss sie daher finanziell unterstützen. Verstehe ich richtig, dass diese finanziellen Aufwendungen meiner Seite nicht steuerlich abzugsfähig sind, da es sich nicht um einen regelmäßigen Unterhalt, sondern um eine einmalige Ausnahmesituation handelt?

    Vielen Dank
    Qinghong

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Qinghong,

      Ja, das ist korrekt. Unterstützung für die Krebsbehandlung Ihrer Mutter kann als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, nicht jedoch als regelmäßiger Unterhalt. Sammeln Sie alle Belege und Nachweise und geben Sie diese unter „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung an.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  31. F. Lenfers

    Ich möchte mein Enkelkind das eine Lese/Rechtschreibschwäche hat durch die Übernahme der Kosten für die Behandlung unterstützen. Die Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die LRS wurde durch Tests festgestellt. Die Behandlungskosten liegen bei ca 250 Euro monatlich.
    Kann ich eine Kosten steuerlich absetzen ?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo F. Lenfers,

      die Kosten für die Behandlung einer Lese-/Rechtschreibschwäche können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

      Grundsätzlich können Eltern die Behandlungskosten für Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) ihrer Kinder als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Bei Großeltern ist die Situation komplexer, und es müssen zusätzliche Bedingungen (z.B. eine schriftliche Kostenübernahmevereinbarung, Unterhaltspflicht gegenüber dem Enkel, zumutbare Eigenbelastung) ) erfüllt sein, um diese Kosten abzusetzen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  32. Lila L.

    Hallo,

    meine 40jährige Tochter lebt bei mir ohne Einkommen und ohne jede staatliche Unterstützung, auch völlig MIetfrei in unserem Haus. Kann ich etwas für sie absetzen? Wenn ja, was muss man vorweisen.

    Danke

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Lila,

      ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsleistungen für Ihre Tochter steuerlich geltend machen. Diese Möglichkeit besteht, wenn Ihre Tochter kein oder nur geringes Einkommen hat und Sie sie finanziell unterstützen. Der maximal absetzbare Betrag beläuft sich im Jahr 2024 auf 11.604 Euro (Grundfreibetrag, Hinweis: Eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro ist für das Jahr 2024 geplant!).

      Um den Unterhalt abzusetzen, müssen folgende Punkte beachtet werden:

      • Einkommensgrenze: Ihre Tochter darf keine eigenen Einkünfte oder Bezüge über dem Grundfreibetrag haben. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld, Rente oder andere Einkünfte.
      • Nachweis der Unterstützung: Sie müssen belegen können, dass Sie Ihre Tochter finanziell unterstützen. Dies kann zum Beispiel durch Überweisungsbelege oder Kontoauszüge erfolgen, die die Zahlung der Unterhaltsleistungen dokumentieren.
      • Wohnkosten: Da Ihre Tochter mietfrei bei Ihnen wohnt, können Sie einen Teil der Wohnkosten (wie anteilige Nebenkosten) ebenfalls geltend machen, allerdings müssen auch diese Ausgaben gegebenenfalls gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

      Eine detaillierte Übersicht der absetzbaren Kosten können Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung über SteuerGo.de berechnen und angeben.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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