Schlagwort: Streikgelder

Streikgelder der Gewerkschaft steuer- und progressionsfrei

Streikgelder der Gewerkschaft steuer- und progressionsfrei

Derzeit gibt es im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst wieder Warnstreiks. Arbeitnehmer, die an einem Arbeitskampf teilnehmen und deswegen ihre Arbeitsleistung einstellen, haben für diese Zeit keinen Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber. Dies ergibt sich aus den §§ 275, 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Stattdessen erhalten Mitglieder der Gewerkschaft in diesem Fall Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Die Frage ist, wie Streikgelder steuerlich behandelt werden.
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Lokführerstreik: Streikgelder steuerfrei und progressionsfrei

Zwei kleine gewerkschaftlich organisierte Berufsgruppen – nämlich die Lokführer der Bahn AG und die Piloten der Lufthansa AG – versuchen derzeit, egoistisch und brachial ihre Interessen durchzusetzen, nutzen dazu rücksichtslos ihre privilegierte Stellung aus und nehmen ein ganzes Land in Geiselhaft. Sie verweigern die Arbeit und streiken.
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