Ein behinderungsgerechter Umbau kann hohe Kosten verursachen – doch unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das gilt laut Bundesfinanzhof nun auch für Mieterhöhungen, die aufgrund solcher Umbauten entstehen. Was das für Mieter bedeutet und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
