Schlagwort: Familienleistungsausgleich

BEA-Freibetrag: Bei Übertragung ist ein Widerspruch des Vaters möglich

BEA-Freibetrag: Bei Übertragung ist ein Widerspruch des Vaters möglich

Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen Freibeträge für Kinder, nämlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Frage ist: Ist eine Übertragung des hälftigen Betrages möglich?
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Übertragung des BEA-Freibetrag: Widerspruch ist möglich

Übertragung des BEA-Freibetrag: Widerspruch ist möglich

Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen Freibeträge für Kinder, nämlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Übertragung des BEA-Freibetrag von der Mutter auf den Vater (und umgekehrt) kann mit der Steuererklärung beantragt werden.
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