Schlagwort: Elektrofahrzeuge

Firmenwagen und Betriebs-Pkw: Verbesserung für Elektrofahrzeuge

Firmenwagen und Betriebs-Pkw: Verbesserung für Elektrofahrzeuge

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge), die als Firmenwagen im Betriebsvermögen gehalten werden, sind derzeit besonders begünstigt: Für sie wird bei Arbeitnehmern der private Nutzungswert und bei Selbstständigen der Entnahmewert – statt mit 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent – lediglich mit 0,25 Prozent bewertet. Gesetzestechnisch wird die Maßnahme durch eine Viertelung der Bemessungsgrundlage umgesetzt.


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Elektrofahrzeug: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Elektrofahrzeuge: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Auch wenn die Zahlen noch niedrig sind: Immer mehr Unternehmer entscheiden sich bei der Neuanschaffung eines Firmen-Pkw für ein Elektrofahrzeug. Viele dieser Fahrzeuge werden nicht nur in der Firma, sondern auch zuhause aufgeladen. Zwar haben zahlreiche Nutzer eines Elektrofahrzeug hierfür eine eigenständige Lademöglichkeit oder zumindest einen eigenen Stromzähler angeschafft. Doch viele Besitzer laden den Pkw „an der heimischen Steckdose“ ohne gesonderten Stromzähler auf.
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Elektrofahrzeuge: Verbesserter Steuervorteil für Firmenwagen

Elektrofahrzeuge: Verbesserter Steuervorteil für Firmenwagen

Lohnt sich der Kauf oder das Leasing für Elektrofahrzeuge? Immerhin ist bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen der Preis deutlich höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Diese Frage stellen sich Unternehmer, wenn sie für sich einen Betriebs-Pkw anschaffen wollen, und Arbeitnehmer, wenn sie vom Arbeitgeber einen Firmenwagen bekommen. Falls Sie momentan überlegen, ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen oder Betriebs-Pkw anzuschaffen, sollten Sie noch ein paar Monate warten – genauer: bis zum kommenden Jahr.
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Aufladen von Elektrofahrrädern beim Arbeitgeber steuerfrei?

Aufladen von Elektrofahrrädern beim Arbeitgeber steuerfrei?

Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, hohe Anschaffungskosten und eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur. Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ vom 7.11.2016 wurden steuerliche Erleichterungen geschaffen.
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Elektrofahrzeuge: So beantragen Sie bis zu 4.000 Euro Kaufprämie!

Elektrofahrzeuge: So beantragen Sie bis zu 4.000 Euro Kaufprämie!

Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Hybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur und hohe Anschaffungskosten. Um die schleppende Nach-frage nach den teuren Elektroautos anzukurbeln, gibt es nun eine Kaufprämie (Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge). Die Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
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