Kannst du ChatGPT in der Steuererklärung absetzen?

© forium GmbH / Bild mit KI generiert.

Künstliche Intelligenz ist für viele längst im Alltag angekommen. Ob für Recherchen, Texte, Programmierung oder Weiterbildung – KI-Tools auf Basis sogenannter Large Language Models (LLMs) werden zunehmend im beruflichen Alltag genutzt. Dazu gehören zum Beispiel ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini oder ähnliche Anwendungen.

Deshalb stellt sich schnell die Frage, ob sich ein Abo für solche KI-Tools steuerlich absetzen lässt.

Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich – aber nur bei beruflicher Nutzung. Rein private Nutzung kannst du steuerlich nicht geltend machen.

 

Wann sind KI-Tools wie ChatGPTsteuerlich absetzbar?

Entscheidend ist immer der Nutzungszweck. Das Finanzamt prüft nicht, welches Tool du nutzt, sondern wofür du es einsetzt.

Berufliche Nutzung als Angestellter

Wenn du ChatGPT für deinen Job verwendest, kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen, sofern diese nicht bereits vom Arbeitgeber übernommen werden. Typische berufliche Einsatzbereiche sind zum Beispiel:

  • Recherchen und Informationsaufbereitung
  • Texterstellung, Konzepte oder Präsentationen
  • Programmier- und Analyseaufgaben
  • fachliche Weiterbildung

Du trägst die Ausgaben in der Anlage N ein. Steuerlich wirken sie sich allerdings erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2025: ca. 1.230 €) übersteigen.

Nutzt du ChatGPT sowohl beruflich als auch privat, darfst du nur den beruflichen Anteil ansetzen. Eine realistische Schätzung ist dabei zulässig.

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Nutzung durch Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in kannst du Abonnements für KI-Tools wie ChatGPT oder vergleichbare Anwendungen als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) angeben, sofern du es zur Erzielung von Einnahmen nutzt. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Kunden- und Projektarbeiten
  • Content-Erstellung und Ideenfindung
  • Recherchen und Planung
  • technischer oder organisatorischer Unterstützung

Auch hier gilt: Wird das Abo gemischt genutzt, ist nur der betriebliche Anteil absetzbar. Eine vollständige Absetzung ist nur bei eindeutig ausschließlich beruflicher Nutzung möglich.

 

Wann kannst du ein KI-Tool nicht absetzen?

Nicht absetzbar sind die Kosten, wenn du das KI-Tool ausschließlich privat nutzt, etwa:

  • aus persönlichem Interesse
  • für Hobbys
  • für allgemeines Lernen ohne Berufsbezug

Solche Ausgaben zählen zu den privaten Lebenshaltungskosten und werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

 

Was solltest du für das Finanzamt beachten?

Entscheidend ist immer der Nutzungszweck. Das Finanzamt prüft nicht, welches konkrete KI-Tool du nutzt, sondern ob die Kosten beruflich veranlasst sind. Steuerlich werden solche Abonnements in der Regel wie Software- oder Arbeitsmittelkosten behandelt.

Damit es bei Rückfragen keine Probleme gibt, solltest du ein paar Punkte im Blick behalten:

  • Zahlungsbelege aufbewahren
  • bei Zahlungen in Fremdwährung den Euro-Betrag dokumentieren
  • den beruflichen Nutzungszweck kurz festhalten
  • bei gemischter Nutzung eine nachvollziehbare Aufteilung vornehmen

 

Fazit

Ein ChatGPT-Abo o.Ä. kannst du steuerlich berücksichtigen, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht. Angestellte setzen die Kosten als Werbungskosten an, Selbstständige als Betriebsausgaben. Private Nutzung bleibt außen vor, bei gemischter Nutzung zählt nur der berufliche Anteil.

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