Geplante Steueränderungen 2025: Was auf Steuerzahler zukommt

Geplante Steueränderungen 2025: Was auf Steuerzahler zukommt
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Zwei neue Gesetzesentwürfe bringen tiefgreifende Steueränderungen 2025, die ab 2026 gelten sollen. Von höheren Pauschalen über steuerliche Vorteile für Ehrenamtliche bis zu strengeren Vorgaben bei der Immobilienabschreibung: Die geplanten Neuerungen betreffen Millionen Steuerpflichtige und Unternehmen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Steueränderungsgesetz 2025: Entlastung und Modernisierung

Am 10. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Dieses enthält weitreichende Anpassungen für Arbeitnehmer, Gastronomie, Vereine und Ehrenamtliche.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Fahrten zur Arbeit:
    Die Entfernungspauschale soll zum 1. Januar 2026 einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer betragen. Aktuell gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Menschen mit niedrigen Einkommen profitieren weiterhin von der Mobilitätsprämie, die andernfalls 2026 ausgelaufen wäre.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie:
    Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen soll dauerhaft eingeführt werden – eine spürbare Entlastung für Gastronomiebetriebe. Für Getränke bleibt es hingegen beim regulären Steuersatz von 19 %.
  • Ehrenamt und Freibeträge:
    Ab 2026 steigen mehrere steuerfreie Beträge (vgl. § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG):

    • Übungsleiterfreibetrag: von 3.000 Euro auf 3.300 Euro
    • Ehrenamtsfreibetrag: von 840 Euro auf 960 Euro
    • Betreuerfreibetrag: ebenfalls auf 3.300 Euro
  • Gemeinnützigkeit wird gestärkt:
    • Der Betrieb von Fotovoltaikanlagen wird ab 2026 nicht mehr als gemeinnützigkeitsschädlich gewertet.
    • #Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für gemeinnützige Körperschaften mit steuerpflichtigen Einnahmen unter 100.000 Euro.
    • Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro.
    • Außerdem wird E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck anerkannt.

Verordnungsentwurf bringt Verschärfungen bei Immobilien und Arbeitszimmern

Parallel zum Gesetzesentwurf liegt seit dem 5. August 2025 auch ein Entwurf zur Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vor. Ziel: bestehende Verfahren rechtssicher und verbindlich regeln – mit spürbaren Auswirkungen für Immobilieneigentümer und Selbstständige.

Drei Kernbereiche stehen im Fokus:

  • Verkürzte Abschreibung durch Gutachten erschwert:
    Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z. B. BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19) genügt für eine verkürzte Nutzungsdauer ein einfaches Gutachten. Das will die Finanzverwaltung nun ändern:
    Ab dem 1. Januar 2025 ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erforderlich, der das Objekt vor Ort begutachtet. Online-Gutachten wären damit unzulässig.
  • Kaufpreisaufteilung bei Immobilienkäufen wird vereinheitlicht:
    Die geplante Neuregelung in § 9b EStDV schreibt eine standardisierte Aufteilung des Kaufpreises zwischen Gebäude und Grund und Boden vor – auf Basis der BMF-Arbeitshilfe. Selbst vertragliche Vereinbarungen sollen künftig nicht mehr gelten, was insbesondere Investoren betrifft.
  • Arbeitszimmer: neue Bewertungskriterien für Betriebsvermögen:
    Ab 2026 wird § 8 EStDV neu gefasst. Ein Arbeitszimmer zählt nicht mehr zum Betriebsvermögen, wenn es unter

    • 30 m² groß ist oder
    • unter 40.000 Euro Wert liegt.
      Im Gegenzug dürfen damit verbundene Aufwendungen nicht steuerlich abgezogen werden.

Fazit: Steueränderungen 2025 bringen Chancen und Hürden

Die geplanten Steueränderungen 2025 zeigen einen klaren Kurs: mehr Transparenz, digitale Vereinheitlichung – aber auch neue Hürden, insbesondere im Immobilienbereich. Während Arbeitnehmer und Ehrenamtliche entlastet werden, sehen sich Immobilienkäufer und Selbstständige mit strengeren Nachweispflichten konfrontiert. Die endgültige Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat bleibt abzuwarten, doch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Änderungen ist empfehlenswert.

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