Aktivrente steuerfrei: Bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen

Aktivrente steuerfrei: Bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen
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Immer mehr Menschen möchten im Ruhestand weiterarbeiten – sei es aus Freude an der Tätigkeit oder zur finanziellen Absicherung. Ab 2026 soll genau das mit der neuen Aktivrente steuerfrei möglich sein. Was das konkret bedeutet, wer davon profitiert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie hier im Überblick.

Was ist die steuerfreie Aktivrente?

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 die Einführung der sogenannten Aktivrente, um freiwillige Weiterarbeit im Ruhestand attraktiver zu machen. Mit der Aktivrente steuerfrei sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente oder bei aufgeschobenem Rentenbezug.

Ziel der Regelung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig eine zusätzliche finanzielle Anreize für ältere Erwerbstätige zu schaffen. Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor, das parlamentarische Verfahren steht allerdings noch aus. Eine erste Evaluation ist zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.

Wer kann die Aktivrente steuerfrei nutzen?

Voraussetzung für die Nutzung der steuerfreien Aktivrente ist, dass die betreffende Person:

  • die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat (derzeit 67 Jahre, inklusive Übergangsregelungen)
  • in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht

Nicht begünstigt sind:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Minijobber
  • Beamte

Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob die Person bereits Altersrente bezieht oder den Renteneintritt hinauszögert.

Welche steuerlichen Regelungen gelten?

Das Herzstück der neuen Regelung: Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich ist vollständig steuerfrei. Dabei wird der Betrag nicht auf andere Einkünfte angerechnet und nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen – anders als ursprünglich diskutiert.

Wichtig: Wird die Freigrenze überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Trotz Steuerfreiheit fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Weitere Hinweise zur Aktivrente steuerfrei

Einige wichtige Details zur Aktivrente sind bereits öffentlich bekannt:

  • Nur Einkünfte aus Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind steuerfrei. Tätigkeiten, die vor Erreichen der Altersgrenze ausgeführt, aber erst später ausgezahlt werden, sind nicht begünstigt. Damit soll eine missbräuchliche Gestaltung verhindert werden.
  • Im Hinblick auf das Wohngeld gelten Einkünfte aus der Aktivrente als zu berücksichtigendes Einkommen. Laut § 14 Absatz 2 WoGG zählen auch steuerfreie Einnahmen, sofern sie zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, zum wohngeldrechtlichen Einkommen. Da die Aktivrente dem Lebensunterhalt dient, wird sie also beim Wohngeld angerechnet.

Fazit: Aktivrente steuerfrei bringt neue Chancen im Ruhestand

Die neue Regelung zur Aktivrente steuerfrei eröffnet Rentnerinnen und Rentnern ab 2026 neue Perspektiven. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann steuerfrei bis zu 24.000 Euro im Jahr hinzuverdienen – ein erheblicher Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung. Für viele bedeutet das: Weiterarbeiten lohnt sich wieder – nicht nur ideell, sondern auch finanziell.

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