Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2013 gezahlt haben (z. B. voraus-/ nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen).
Kirchensteuerzahlung, die Sie bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung erfasst haben, geben Sie bitte nicht noch einmal ein.
Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist, tragen Sie hier ebenfall nicht ein.
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