Feldhilfe:
Wurden für weitere Objekte bereits Abzugsbeträge oder erhöhte Absetzungen beansprucht?
Den Abzugsbetrag nach § 10e des EStG können Sie nur für eine Wohnung in Anspruch nehmen (Objektbeschränkung).
Der begünstigte Ausbau oder die begünstigte Erweiterung einer Wohnung gelten ebenfalls als ein Objekt.