Feldhilfe:
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Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind im Jahr 2023 zu irgendeinem Zeitpunkt arbeitslos war.
Ihr Kind gilt als arbeitslos, wenn es:
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
- in keinem Beschäftigungsverhältnis steht,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mind. 15. Wochenstunden sucht
Auch Kinder, die nur einen Minijob ausüben oder bei einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 520 Euro (bis 30.09.2022: 450 Euro) verdienen, gelten als arbeitslos.
Für jeden Monat, in dem das Kind arbeitslos war, haben Sie Anspruch auf den zeitanteiligen Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 21 Jahren alt ist.