Feldhilfe:
Wollen Sie den vollen Betreuungsfreibetrag beantragen, weil das Kind in 2023 nicht beim anderen Elternteil gemeldet war?
Wählen Sie hier "ja", wenn Sie die Übertragung des vollen Betreuungsfreibetrags (Erziehungsfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) beantragen wollen.
Sie können den vollen Betreuungsfreibetrag für sich beanspruchen, wenn das minderjährige Kind nur bei Ihnen, nicht aber beim anderen Elternteil gemeldet war. Der Antrag kann ohne Zustimmung des anderen Elternteils gestellt werden, wenn das Kind nicht im Haushalt des anderen Elternteils gemeldet war.
Wichtig: Seit 2012 kann der andere Elternteil einer Übertragung allerdings widersprechen, wenn er Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes getragen hat und selbst das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut hat.
Bitte nur bei minderjährigen Kindern angeben!