Feldhilfe:
Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft
Eintragungen sind nur vorzunehmen, wenn im Jahr 2023 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand.
Maßgebend sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Vorjahr ergeben.