Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den  "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.