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SteuerGo FAQs

 


Nachricht ans Finanzamt

 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Nachricht ans Finanzamt

Neues Freitextfeld - Was das bedeutet!

In der Einkommensteuererklärung 2019 stößt man im Hauptformular auf ein neues Freitextfeld mit kuriosem Text und ist gar sehr verwundert: "Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift 'Ergänzende Angaben zur Steuererklärung' gekennzeichnet ist." Was bedeutet das?

Weil die Steuererklärungen in immer stärkeren Maße maschinell bearbeitet werden, will der Fiskus Ihnen mit diesem Freitextfeld die Möglichkeit geben, individuelle Angaben zu machen, die nach Ihrer Auffassung Anlass für eine manuelle Bearbeitung und Prüfung durch den Finanzbeamten sein sollten. Dazu tragen Sie im Auswahlfeld eine "1" ein und machen auf einem Zusatzblatt Ihre Ausführungen zu Angaben und Sachverhalten, die im Formular keinen Platz finden, sowie zu Ihrer Rechtsauffassung, die von der amtlichen Auffassung abweicht.

Die Anlage bezeichnen Sie als "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung", und diese wird dann Bestandteil der Steuererklärung. So erreichen Sie, dass Ihre Steuererklärung nicht automationsgestützt erfolgt, sondern die Erklärung durch den Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Um dies zu verdeutlichen, ist im Formular folgender Hinweis enthalten:

"Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine '1' ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde."

SteuerGo

Wenn Sie wünschen, dass der Finanzbeamte sich Ihre Steuererklärung genauer ansieht, sollten Sie hier Eintragungen vornehmen. Falls Sie dies nicht wünschen, unterlassen Sie hier einen Eintrag. Sie sollten hier jedoch keine Eintragung vornehmen, wenn Sie mit der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen.

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit SteuerGo erstellen, können Sie Ihre abweichenden Angaben, Sachverhalte oder Ihre von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung hier niederschreiben. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

(2019): Neues Freitextfeld - Was das bedeutet!

Feldhilfen

Wollen Sie dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu Ihrer Steuererklärung mitteilen?

Wenn Sie dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu Ihrer Steuererklärung mitteilen wollen, wählen Sie hier bitte "ja" aus.

In dem zusätzlichen Textfeld können Sie dann Ihrem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in Ihrer Steuererklärung hinaus gehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie zu einem bestimmten Sachverhalt in Ihrer Steuererklärung eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertreten.

Mit diesem Eintrag erreichen Sie, dass Ihre Steuererklärung nicht automationsgestützt bearbeitet wird, sondern die Erklärung durch einen Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Wichtig: Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist hier keine Eintragung vorzunehmen.

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

In dem zusätzlichen Textfeld können Sie dann Ihrem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in Ihrer Steuererklärung hinausgehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Hier können Sie auch darauf hinweisen, dass Sie zu einem bestimmten Sachverhalt eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertreten. Mit diesem Eintrag erreichen Sie, dass Ihre Steuererklärung nicht automationsgestützt bearbeitet wird, sondern die Erklärung durch den Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Wichtig: Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist hier keine Eintragung vorzunehmen.