Die Heimunterbringung spielt im Steuerrecht eine wichtige Rolle, wenn es um den Abzug außergewöhnlicher Belastungen geht. Viele Betroffene gehen davon aus, dass sämtliche Heimkosten steuerlich berücksichtigt werden können. Das ist jedoch nur teilweise richtig. Besonders problematisch wird es, wenn nur ein Ehepartner pflegebedürftig ist, der andere aber freiwillig mit in das Heim zieht.
