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Direktversicherung: Kapitalauszahlung ohne Fünftel-Regelung

Direktversicherung: Kapitalauszahlung ohne Fünftel-Regelung

Die Direktversicherung ist ein verbreiteter Baustein der betrieblichen Altersversorgung. Viele Versicherte stehen bei Rentenbeginn vor der Wahl: lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Was zunächst attraktiv klingt, kann steuerlich erhebliche Folgen haben. Denn bei einer Kapitalauszahlung der Direktversicherung kommt häufig keine Tarifermäßigung nach der sogenannten Fünftel-Regelung zur Anwendung. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst bestätigt.

Gerade bei Verträgen, bei denen die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei waren, kann die Kapitalauszahlung der Direktversicherung vollständig steuerpflichtig sein. Dadurch kann ein erheblicher Teil des ausgezahlten Kapitals durch Einkommensteuer belastet werden.
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