Ändert sich die Witwen- oder Witwerrente durch die Anrechnung eigenen Einkommens, kann das Auswirkungen auf die Steuer haben – insbesondere auf den Rentenfreibetrag. Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen der Rentenfreibetrag Witwenrente neu berechnet wird. Erfahren Sie hier, wie die Finanzverwaltung damit umgeht, welche Urteile bereits vorliegen und wie Sie Ihre Steuerbescheide absichern können.
Schlagwort: Einkommensanrechnung
Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020
Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.