Seit 2005 wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer objektbezogen an. Das bedeutet, dass die Arbeitszimmerkosten unabhängig von der Anzahl der nutzenden Personen nur einmal bis zu 1.250 Euro absetzbar sind. Wenn also ein Lehrerehepaar ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, kann nicht jeder die Kosten bis 1.250 Euro absetzen, sondern dieser Höchstbetrag ist entsprechend dem Nutzungsverhältnis aufzuteilen.
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Schlagwort: Arbeitszimmer
Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen
Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Arbeitszimmer: Auch während der Elternzeit steuerlich absetzbar?
Das Elterngeld macht’s möglich, dass ein Elternteil – meist die Mutter – nach der Geburt eines Kindes zumindest für ein Jahr zu Hause bleibt und das Kind betreut. Diese Elternzeit kann bis auf drei Jahre ohne Gehaltsfortzahlung ausgedehnt werden. Die Frage ist, ob während der Elternzeit das häusliche Arbeitszimmer weiterhin steuerlich anerkannt wird und in welcher Höhe die Arbeitszimmerkosten berücksichtigt werden.
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Arbeitszimmer im Keller? So berechnen Sie die Kosten richtig!
Ein Arbeitszimmer darf auch im Keller oder auf dem Dachboden eingerichtet werden. In diesem Fall kann es möglicherweise Probleme mit der Berechnung der Arbeitszimmerfläche und der Gesamtwohnfläche geben. Im Allgemeinen sind Kellerräume reine Zubehörräume und damit baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet. Diese Räume werden bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht mit einbezogen.
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