Steuern für Influencer: Was Content-Creator jetzt wissen müssen

Steuern für Influencer: Was Content-Creator jetzt wissen müssen
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Steuern für Influencer sind längst kein Randthema mehr: Wer über Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch Geld verdient, muss sich frühzeitig mit seinen steuerlichen Pflichten befassen. Die Finanzverwaltung NRW bietet jetzt eine zentrale Informationsseite für Content-Creator – mit allen wichtigen Fakten rund um Steuererklärung, Einnahmen und Zusammenarbeit mit dem Finanzamt. Steuerpflichtige Einnahmen, die nicht korrekt deklariert wurden, stehen zunehmend im Fokus der Finanzämter.

Steuerinfos für Influencer und Content-Creator jetzt online

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat eine zentrale Informationsplattform zu Steuern für Influencer und Content-Creator gestartet. Unter finanzamt.nrw.de/Influencer finden sich gebündelte Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen für Menschen, die mit Online-Content Geld verdienen – egal ob durch Werbedeals, Produktplatzierungen, Merchandise, Abonnements oder Preisgelder.

Besonders praktisch: Die Seite richtet sich sowohl an Einsteiger, die gerade ihre ersten Kooperationen starten, als auch an erfahrene Creator mit hohem Umsatz. Ziel der Informationskampagne ist es, Transparenz zu schaffen, Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden und rechtzeitig auf steuerliche Pflichten hinzuweisen.

Folgende Steuerarten werden auf der Seite thematisiert:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Abgrenzung privater und geschäftlicher Nutzung

Auch typische Einnahmequellen von Content-Creatorn werden im Zusammenhang mit Steuern für Influencer erklärt – etwa durch:

  • Sponsored Posts
  • Affiliate-Marketing
  • Produktplatzierungen
  • Spenden via Plattformen wie Patreon
  • Abonnements und Paid Content
  • Merchandise-Verkäufe
  • Preisgelder oder Event-Honorare

Zusammenarbeit mit dem Finanzamt leicht gemacht

Die Informationsseite enthält nicht nur kompakte Texte, sondern auch Erklärvideos, Links zu relevanten Gesetzen (z. B. § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb) sowie praktische Hinweise für die Kommunikation mit dem Finanzamt. Damit sollen Hürden abgebaut und mehr Sicherheit im Umgang mit Steuern für Influencer geschaffen werden – insbesondere für jüngere Zielgruppen, die sich erstmals mit steuerlichen Themen befassen.

Steuerprüfung bei Influencern: Finanzämter werden aktiv

Parallel zu den Informationsangeboten intensivieren die Finanzbehörden ihre Kontrollmaßnahmen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) untersucht derzeit 6.000 Datensätze von großen Social-Media-Plattformen. Diese beinhalten Hinweise auf nicht deklarierte Einnahmen durch Werbung, Abonnements und andere Geschäftsmodelle. Das potenziell hinterzogene Steuervolumen beläuft sich auf etwa 300 Millionen Euro – und betrifft ausschließlich Influencer mit Sitz in NRW (Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung vom 15.7.2025).

Auch andere Bundesländer reagieren: Die Finanzbehörde Hamburg führt derzeit eine umfassende Branchenprüfung durch. Bis zum ersten Quartal 2026 sollen rund 140 Steuerprüfungen abgeschlossen sein (Quelle: FinBeh Hamburg, Pressemitteilung vom 17.7.2025).

Fazit: Rechtzeitig informieren – Steuerrisiken vermeiden

Wer als Influencer oder Content-Creator tätig ist, sollte sich frühzeitig über steuerliche Pflichten informieren. Die neue Plattform der Finanzverwaltung NRW bietet dafür einen einfachen Einstieg. Gleichzeitig zeigt sich: Die Finanzämter schauen bei Online-Einnahmen zunehmend genau hin – und wer seine Einkünfte nicht meldet, riskiert hohe Nachzahlungen oder sogar ein Strafverfahren.

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