Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten

Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten

Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei Versicherten, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt bereits ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. So wird aus der „Rente mit 63“ schrittweise die „Rente mit 65“. Versicherte, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen (§ 236b SGB VI).

Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet, und zwar zeitlich unbegrenzt. Doch es gibt eine Ausnahme: Arbeitslosenzeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn werden nicht angerechnet. Und auch davon gibt es wieder eine Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer vollständigen Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers beruht (§ 51 Abs. 3a Nr. 3 und 4 SGB VI).

  • Mit dieser Ausnahmeregelung soll eine Frühverrentung bereits mit 61 Jahren verhindert werden. Es soll nicht möglich sein, sich bereits mit 61 Jahren vom Arbeitgeber kündigen zu lassen, dann zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I zu kassieren und anschließend die vorgezogene Altersrente mit 63 ohne Abschläge zu beziehen. So soll aus der „Rente mit 63“ nicht eine „Rente mit 61“ zu Lasten der Sozialversicherung werden.
  • Da die Anrechnung der Arbeitslosenzeiten in den letzten zwei Jahren nicht gilt, wenn dem Arbeitnehmer „aus betriebsbedingten Gründen“ gekündigt wurde, liegt nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages möglicherweise ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vor. Diese Arbeitnehmer würden ebenfalls unfreiwillig arbeitslos und seien daher nicht weniger schutzwürdig.

Aktuell hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Nichtanrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die notwendigen Versicherungszeiten betragen 45 Jahre (sog. Wartezeit). Damit sollen Fehlanreize vermieden werden, insbesondere eine faktische „Rente mit 61“ zu Lasten der Sozialversicherung (LSG-Urteil Baden-Württemberg vom 21.6.2016, L 9 R 695/16; Revision beim BSG: B 5 R 16/16 R).

Rente mit 63: Schlupfloch Minijob

Es gibt einen Kniff, mit dem offensichtlich doch ein Berufsausstieg bereits mit 61 Jahren möglich ist. Und das geht so: Arbeitnehmer kündigen mit 61 Jahren oder lassen sich vom Arbeitgeber kündigen, beziehen zwei Jahre Arbeitslosengeld I und üben daneben einen Minijob aus. In diesem Minijob sind sie rentenversicherungspflichtig, sodass sie hier noch zwei Beitragsjahre (allerdings nur sehr gering dotiert!!) erwerben. Auch diese Beitragsjahre aus dem Minijob werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet.

Zu bedenken ist allerdings, dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird, soweit der Nebenverdienst über 165 Euro hinausgeht. Auch darf die Arbeitszeit nicht mehr als 15 Wochenstunden betragen, denn sonst sind Sie nicht mehr arbeitslos. Die Bundesregierung hat die Gesetzeslücke eingeräumt. Da bei diesem Modell jedoch kaum weitere Rentenansprüche aufgebaut würden, seien die Einbußen bei Einkommen und anschließender Rente ab 63 Jahre sehr hoch. Deshalb rechnet die Bundesregierung nicht mit vielen solchen Fälle.

12 Kommentare zu “Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten”:

  1. Matuschak Peter

    Was ist wenn die Firma nicht aufgelöst wird oder in Konkurs geht? Ich aber die Firma aus gesundheitlichen Gründen bitte mich zu kündigen. Aufgrund von Sämtlichen Gelenkschmerzen oder Konzentrationsstörungen. Einfach nach 47 Jahren ausgepauert ist. Wenn man die ganzen Jahre ca. 220 km täglich zur Arbeit gefahren ist. Und noch ca. 230 Arbeitstage davon einige Tage mit 10 Stunden Arbeitszeit hinter sich hat. Man ist in den 47 Jahren Arbeitszeit in etwa wenigstens 12 Stunden von zu Hause weg. Sowas zährt. Deshalb verstehe ich nicht das man die 2 Jahre Arbeitslosigkeit nicht auf die Rente anrechnen kann. Meine Frage lautet daher wenn man eine Ärtzliche Bescheinigung bekommt ob dann die Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente angerechnet wird.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Peter,

      Ihre Fragen klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  2. Pepape

    genau so geht es mir
    ich bin jetzt 61 geb. 23.12.1959
    war jetzt 78 Monate am STkück krankgeschrieben und wurde am 23.12.2020 ausgesteuert
    bin jetzt in AG1 und mir fehlen 7 Monate das ich meine 45 jahre voll habe.
    habe noch einen Arbeitsvertrag aber es wird dort nicht mehr funktionieren da ich wegen der Firma Mobing ,Abmahnung etc. krank geworden bin.
    sooo NUn sagte mir ein RV Mitarbeiter ,jaaaa, wenn ich von 1.2021 bis 8.2021 bei der AG gemeldet bin, würden meine 45 jahre voll sein. Stimmt ja wieder mal nicht.
    Angelogen worden – !? da ja die letzten 2 Jahre AG nicht angerechnet werden.
    Jetzt ist die Frage was tun.
    Arbeitslosengelde… zählt nicht
    Krank ,kann+ darf ich ja auch nicht sein. Da es eine Sperrfrist 3 Jahre ?? oder wie jetzt gibt nach 78 Wochen
    Bei der Arge muss ich auch gesund und vermittelbar sein
    2. sperrzeit– nach 78 Wochen ??? 3 jahre.
    hänge da voll in den seilen.
    ja– könnte mich auch auf einen MINI Job einstellen lassen. aber wie ist das jetzt genau ?
    sag mal ist das Rentensystem soo Asozial , ungerecht , ??
    Wo kann ich mich überall hinwenden. ?
    Hilfe ?
    Vdk– bin ich . — na ja
    IGM -bin ich aucvh – mehr für ARbeits dinge zuständig
    AOK – bisher nur angelogen und betrogen worden
    RV – auch angelogen worden,
    Agentur für Arbeit.– Komplett gewollt unfähig und Betrügerisch
    danke
    Pepape

  3. wollewedel

    Hallo Pepape,
    78 Monate am Stück krank oder 78 Wochen ? Steht beides oben im Text.
    78 Monate sind immerhin 6 1/2 Jahre ! 78 Wochen ,,nur“ 1 1/2 Jahre.

  4. Andrej

    Wird die Wartezeit von 45 Jahren bei einem Minijob weniger als 165€ auch angerechnet. Ich meine damit die letzten zwei Jahre als Arbeitslos.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Andrej,

      Ihre Fragen klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater der Deutschen Rentenversicherung.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  5. B.Blum

    Diese gesetzliche Regelung empfinde ich als bodenlose Frechheit. Wer so lange gearbeitet hat und mit deinen Steuern unzählige nicht Arbeitende subventioniert hat, soll die letzten zwei Jahre nicht arbeitslos sein können,ohne Abzüge von der Rente zu haben. Was für eine widerliche Sauerei.

  6. Jörg wuelbeck

    Es schmerzt schon sehr, ein System aufrecht zu erhalten, das untätig und aufgebläht ist und dann zu hören das die jenigen, die egal wie, mit 61 sich arbeitslos melden, bis zur Rente Gelder aus dem System abkassieren. Der so etwas schreibt oder denkt hat noch nie in der Wirtschaft gearbeitet. Sie kassieren tatsächlich 60 Prozentund 2 rentenpunkte.

  7. Silke

    Mir geht es ähnlich, 78 Wochen krank, dann alg1 , läuft in September aus. Können keine Arbeit für mich finden oder anbieten, da ich körperlich kaputt bin nach 41 arbeitsjahren. Erwerbsminderungsrente wurde zwei mal abgelehnt. Hartz 4 ist nicht möglich, mein Mann verdient „zu viel „
    Und jetzt stecke ich fest, keiner kann/ will helfen.
    Bin 58 und angeblich zu jung für die Rente.

  8. H. Ewerth

    Wie ist es möglich das in einem angeblich reichsten Länder die geringsten Renten in Westeuropa gezahlt werden? 48% während Alle Skandinavischen Länder, Frankreich, Schweiz, Österreich die Renten durchweg zwischen 80 % und 90% liegen und auch noch früher in Rente gehen können?

  9. Paul Reinhard

    Wir sind hier in Deutschland und nicht in der Schweiz oder in Frankreich, dort zählt der Mensch noch was, ganz besonderst die älteren Menschen. Solange unsere Politiker die bestrafen, die das Land Deutschland nach dem 2 Weltkrieg wieder auf Kurs gebracht haben und sich ihre Diäten erhöhen wann und wo es geht mit welchem Recht Frage ich mich??? Die Renten werden mal um 2% erhöht und das wars dann für 5 bis 10 Jahre. Die Diäten werden jedes Jahr erhöht und das ist dann ok, den die Politiker kriegen den Hals nicht voll genug. Aber die Menschen die sich vor der Generation die jetzt kommt : Meins, meins, meins, ich, ich ,ich, den Bobbes aufgerissen haben um Deutschland zu dem zu machen was es einmal war, das Interestiert hier keinen mehr!!! Wir sollten alle in die Renten Kasse zahlen auch die Beamten und Politiker, man kann nicht immer in einen Topf reingreifen, aber nix hinein tun, den die, die wussten was Arbeiten heißt die gehen jetzt nach und nach in Rente sofern sie, sie mal bekommen und Krankenkasse, Arbeitsamt ALG II und Co. den Fall nicht 4 1/2 Jahre hin und herschieben und der Kranke sich selbst überlassen wird.

  10. Tamina Smailer

    Immerhin müssen die Arbeitnehmer den sozialversicherungspflichtigen Rentenbeitrag abführen und haben dann das Nachsehen, dass man bei mit einer Arbeitslosigkeit 2 Jahre vor Rentenantritt keine Pflichtbeiträge abgeführt bekommt. Wem nützt denn diese Regelung???? Verarschung vor dem Herren!

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