Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro beschlossen

Gesetzlicher Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro beschlossen
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Der gesetzliche Mindestlohn 2026 steigt deutlich: Die Mindestlohnkommission hat eine Anhebung beschlossen, die für Millionen Beschäftigte mehr Geld bedeutet. Erfahren Sie, welche Änderungen 2026 und 2027 auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zukommen.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein branchenunabhängiger, gesetzlicher Mindestlohn. Ziel ist es, unangemessen niedrige Löhne zu verhindern und ein faires Einkommen für Arbeitnehmer sicherzustellen. Eingeführt wurde der Mindestlohn damals mit einem Satz von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Seither wurde die Lohnuntergrenze mehrfach angepasst.

Zum 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Grundlage ist die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24.11.2023.

Geplante Erhöhungen für 2026 und 2027

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2024 eine neue Empfehlung ausgesprochen: Der gesetzliche Mindestlohn 2026 wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro angehoben. Im darauffolgenden Jahr, also ab dem 1. Januar 2027, soll er weiter auf 14,60 Euro brutto pro Zeitstunde steigen.

Die Entscheidung der Kommission orientiert sich an der allgemeinen Tarifentwicklung in Deutschland. Laut § 9 MiLoG ist die Kommission verpflichtet, alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns zu beraten. Das Gremium besteht aus:

  • drei Vertretern der Arbeitgeberseite
  • drei Vertretern der Gewerkschaften
  • zwei unabhängigen Wissenschaftlern
  • einer oder einem neutralen Vorsitzenden

Stimmberechtigt sind die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sollte es zu einem Unentschieden kommen, entscheidet die Stimme des oder der Vorsitzenden.

Branchenspezifische Mindestlöhne: Was gilt zusätzlich?

Unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn 2026 gelten in bestimmten Branchen verbindliche Tarifverträge mit höheren Lohnuntergrenzen. Diese branchenspezifischen Mindestlöhne sind ebenfalls gesetzlich abgesichert und müssen auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) beachtet werden.

Beispiele für solche Branchen sind:

  • das Gebäudereiniger-Handwerk
  • die Pflegebranche
  • das Elektrohandwerk

Weitere Informationen hierzu bietet die Minijob-Zentrale.

Ausblick: Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns 2026 bringt vielen Beschäftigten spürbare Einkommenssteigerungen. Gleichzeitig steigen für Arbeitgeber die Lohnkosten, insbesondere im Bereich geringfügiger Beschäftigungen. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die kommenden Anpassungen vorbereiten und ihre Lohnstruktur überprüfen.

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