Nicht immer schafft man es rechtzeitig, alle Unterlagen zur Abgebfrist der Steuererklärung zusammenzutragen. Genau hier hilft unsere neue Funktion bei SteuerGo: Über das integrierte Postfach können Sie jetzt direkt mit dem Finanzamt kommunizieren und eine Fristverlängerung bequem online beantragen.
Direkter Draht zum Finanzamt – ohne Umwege
Mit der neuen Funktion „Nachrichten an das Finanzamt“ sparen Sie sich den Gang zur Behörde, Briefe, E-Mails, das Elster-Portal und -Zertifikat. Alles, was Sie brauchen, ist Ihr SteuerGo-Konto.
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Einfach & direkt: Nachrichten gehen online an Ihr zuständiges Finanzamt – ohne Medienbruch.
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Sicher & verschlüsselt: Ihre Daten werden über die offizielle Elster-Schnittstelle übertragen.
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Alles im Blick: Alle gesendeten Nachrichten bleiben in Ihrem Postfach gespeichert, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.
So beantragen Sie eine Fristverlängerung
Die Beantragung einer Fristverlängerung war noch nie so einfach:
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Einloggen: Melden Sie sich wie gewohnt bei SteuerGo an.
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Postfach öffnen: Wechseln Sie in den Bereich „Postfach“ in Ihrem Nutzerkonto.
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Nachricht verfassen: Wählen Sie die Option „Nachricht an das Finanzamt“ und nutzen Sie die Vorlage für den Antrag auf Fristverlängerung.
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Absenden: Ihre Anfrage wird digital und verschlüsselt übermittelt – eine Bestätigung finden Sie direkt in Ihrem Postfach.
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Mehr als nur Fristverlängerung
Das Postfach ist nicht nur für Fristverlängerungen da. Sie können auch:
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Rückfragen zu Steuerbescheiden stellen,
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Belege nachreichen,
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Formlos Einspruch einlegen – alles direkt aus der Anwendung heraus.
Fazit: Zeitgemäß, einfach und stressfrei
Die neue Postfach-Funktion macht die Steuerkommunikation einfacher denn je. Kein Papierkram, keine unnötigen Portale – alles läuft zentral und digital in Ihrer Steueranwendung. So gewinnen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Sicherheit und Übersicht.