Fristverlängerung mit einem Klick beantragen

Nicht immer schafft man es rechtzeitig, alle Unterlagen zur Abgebfrist der Steuererklärung zusammenzutragen. Genau hier hilft unsere neue Funktion bei SteuerGo: Über das integrierte Postfach können Sie jetzt direkt mit dem Finanzamt kommunizieren und eine Fristverlängerung bequem online beantragen.

Direkter Draht zum Finanzamt – ohne Umwege

Mit der neuen Funktion „Nachrichten an das Finanzamt“ sparen Sie sich den Gang zur Behörde, Briefe, E-Mails, das Elster-Portal und -Zertifikat. Alles, was Sie brauchen, ist Ihr SteuerGo-Konto.

  • Einfach & direkt: Nachrichten gehen online an Ihr zuständiges Finanzamt – ohne Medienbruch.

  • Sicher & verschlüsselt: Ihre Daten werden über die offizielle Elster-Schnittstelle übertragen.

  • Alles im Blick: Alle gesendeten Nachrichten bleiben in Ihrem Postfach gespeichert, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten.

So beantragen Sie eine Fristverlängerung

Die Beantragung einer Fristverlängerung war noch nie so einfach:

      1. Einloggen: Melden Sie sich wie gewohnt bei SteuerGo an.

      2. Postfach öffnen: Wechseln Sie in den Bereich „Postfach“ in Ihrem Nutzerkonto.

      3. Nachricht verfassen: Wählen Sie die Option „Nachricht an das Finanzamt“ und nutzen Sie die Vorlage für den Antrag auf Fristverlängerung.

      4. Absenden: Ihre Anfrage wird digital und verschlüsselt übermittelt – eine Bestätigung finden Sie direkt in Ihrem Postfach.

Mehr als nur Fristverlängerung

Das Postfach ist nicht nur für Fristverlängerungen da. Sie können auch:

  • Rückfragen zu Steuerbescheiden stellen,

  • Belege nachreichen,

  • Formlos Einspruch einlegen – alles direkt aus der Anwendung heraus.

Fazit: Zeitgemäß, einfach und stressfrei

Die neue Postfach-Funktion macht die Steuerkommunikation einfacher denn je. Kein Papierkram, keine unnötigen Portale – alles läuft zentral und digital in Ihrer Steueranwendung. So gewinnen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Sicherheit und Übersicht.