Registrieren Sie sich und entdecken Sie wie einfach Sie online Ihre Steuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten.
Das Programm ist unkompliziert. Es ist alles sehr gut erklärt.
Reinhard B.
aus Hoyerswerda 17.03.2026 um 06:54
Sehr übersichtlich und gute Erklärungen.
Jürgen G.
aus Eisenach 16.03.2026 um 17:20
Einfach klasse und leicht verständlich zu bedienen.
Otto K.
aus Viersen 16.03.2026 um 12:46
Sehr einfach, schnell und güsting.
Fauza M.
aus Aichach 15.03.2026 um 14:34
Sehr gute Menüführung und Spartips
Katrin Angelika H.
aus Fischen 15.03.2026 um 11:52
Sehr gute Erklärungen was absetzbar ist
Wilfried T.
aus Schwelm 14.03.2026 um 16:20
Einfache und gute Bedienung des Programms.
Stefan N.
aus Norderstedt 13.03.2026 um 15:41
Man wird verständlich durch die Steuererklärung geführt. Das Programm überprüft die Eingaben auf Plausibilität. Am Ende gibt es noch viele nützliche… mehr Tipps. Das abgeben. Der Erklärung ist einfach, wenn man ein Zertifikat hat.
Matthias N.
aus Tremsbüttel 13.03.2026 um 12:36
Wirklich super. Es ist nicht sondas man nichts tun muss. Aber es lohnt sih
Ursula T.
aus Goch 13.03.2026 um 12:33
logische Führung, gut Begleitung
Walter V.
aus Weiltingen 13.03.2026 um 11:51
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Das Firmenfahrrad ist für viele Arbeitnehmer attraktiv: Es ermöglicht die berufliche und private Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen. Spätestens am Ende der Leasinglaufzeit stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Was gilt beim Firmenfahrrad Erwerb nach Ende des Leasingvertrags?
Mit den neuen Funktionen und Verbesserungen für 2025/26 wird deine Steuererklärung noch einfacher, verständlicher und digitaler. Ob bessere Orientierung, KI-Unterstützung oder ein deutlich vereinfachter Abgabeprozess – hier erfährst du kurz und übersichtlich, was dich erwartet.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Das Firmenfahrrad ist für viele Arbeitnehmer attraktiv: Es ermöglicht die berufliche und private Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes mit steuerlichen Vorteilen. Spätestens am Ende der Leasinglaufzeit stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Was gilt beim Firmenfahrrad Erwerb nach Ende des Leasingvertrags?
Mit den neuen Funktionen und Verbesserungen für 2025/26 wird deine Steuererklärung noch einfacher, verständlicher und digitaler. Ob bessere Orientierung, KI-Unterstützung oder ein deutlich vereinfachter Abgabeprozess – hier erfährst du kurz und übersichtlich, was dich erwartet.


