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Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden.
Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen sind hier anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag, der abgezogen werden kann. Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.
Machen Sie erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Tragen Sie hier bitte die Höhe Ihrer Ausgleichszahlungen ein.
Machen Sie erstmals Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.