Feldhilfen
Geben Sie bitte stets das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. Eine Eintragung kann entfallen, wenn für das Mietobjekt kein Einheitswert festgestellt wurde.
Beantworten Sie bitte stets die Frage, ob das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird.
Geben Sie bitte hier die Wohnfläche an, die auf unentgeltlich an Angehörige vermietete Fläche entfällt.
Geben Sie bitte an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine Anlage V auszufüllen.
Geben Sie bitte hier die Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt.
Geben Sie bitte hier die Wohnfläche an, die auf als Ferienwohnung genutzten Wohnraum entfällt.
Wählen Sie hier bitte aus, ob es sich bei dem vermieteten Objekt um
handelt.
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl des Objekts an.
Geben Sie hier bitte den Ort des Objekts an.
Wählen Sie hier bitte aus, ob es das Objekt in den alten oder den neuen Bundesländern oder in West-Berlin gelegen ist.
Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf dauerhaft und entgeltlich vermieteten Wohnraum entfällt.
Wird der Wohnraum
tragen Sie hier "0,00" ein.
Geben Sie bitte hier die Fläche an, die auf den gewerblich genutzte Flächen entfällt.
Tragen Sie hier das Datum an, zu dem das Objekt bezugsfertig war.
Falls das Mietobjekt veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier bitte den Zeitpunkt des rechtswirksam, abgeschlossenen, obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.
Falls das Mietobjekt in 2013 veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier "Ja" an.
Geben Sie hier bitte das Datum an, zu dem Sie das Objekt erworben haben.