Viele Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Für einen Teil der Ruheständler gibt es jedoch eine Erleichterung: die vereinfachte Steuererklärung für Rentner. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen können bestimmte Rentner statt einer vollständigen Einkommensteuererklärung ein reduziertes Formular nutzen. Dieses Verfahren heißt offiziell „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu verringern, da viele steuerlich relevante Daten der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegen.
Gesetzliche Grundlage der Rentenbesteuerung
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften (§ 22 EStG). Seit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten schrittweise. Deshalb müssen heute deutlich mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben als früher.
Für wen ist die vereinfachte Steuererklärung gedacht?
Die vereinfachte Steuererklärung für Rentner richtet sich an Personen, bei denen das Finanzamt bereits den größten Teil der steuerlich relevanten Daten automatisch erhält. Dazu gehören insbesondere:
- Rentenbezugsmitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Versorgungsbezüge wie Pensionen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Diese Daten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und müssen daher nicht mehr vollständig in der Steuererklärung erfasst werden.
Welche Kosten können noch angegeben werden?
Auch bei der vereinfachten Steuererklärung für Rentner können bestimmte Aufwendungen weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören insbesondere:
- Beiträge zu Risikolebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen
- Spenden und Mitgliedsbeiträge
- gezahlte Kirchensteuer (nicht auf Abgeltungsteuer)
- außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheits- oder Pflegekosten
- Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Versicherungsbeiträge wirken sich allerdings nur aus, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist. Dieser beträgt in der Regel 1.900 Euro pro Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG).
Pauschbeträge werden automatisch berücksichtigt
Bestimmte Pauschbeträge berücksichtigt das Finanzamt automatisch:
| Pauschbetrag | Höhe |
|---|---|
| Werbungskostenpauschale für Rentner | 102 Euro |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 Euro |
Belege müssen grundsätzlich nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Sie sollten jedoch aufbewahrt werden, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.
Welche Nachteile hat die vereinfachte Steuererklärung für Rentner?
Die vereinfachte Steuererklärung für Rentner eignet sich vor allem für einfache Steuerfälle. Wer weitere Einkünfte hat, etwa aus Vermietung, selbstständiger Tätigkeit oder umfangreichen Kapitalanlagen, muss meist eine vollständige Einkommensteuererklärung abgeben.
Auch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Komplexere Sachverhalte oder zusätzliche Werbungskosten lassen sich häufig nur über die regulären Anlagen der Einkommensteuererklärung erfassen.
Ein weiterer Nachteil: Das Verfahren wird bisher nur in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen angeboten.
Fazit
Die vereinfachte Steuererklärung für Rentner reduziert den Aufwand für Ruheständler mit überschaubaren steuerlichen Verhältnissen deutlich. Wer jedoch mehrere Einkunftsarten oder besondere steuerliche Konstellationen hat, fährt mit einer vollständigen Einkommensteuererklärung meist besser.
