Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen. Genau hier liegt allerdings eine steuerliche Besonderheit, die viele Betroffene erst spät erkennen: Hohe Umbaukosten sind zwar grundsätzlich abziehbar, lassen sich aber regelmäßig nicht auf mehrere Jahre verteilen.
