Schlagwort: Steuerrecht Deutschland

Gewerkschaftsbeiträge absetzen: Ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Gewerkschaftsbeiträge absetzen: Ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Viele Arbeitnehmer geben in ihrer Einkommensteuererklärung keine einzelnen Werbungskosten an. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Gewerkschaftsbeiträge absetzen künftig auch dann möglich ist, wenn dieser Pauschbetrag gar nicht überschritten wird. Eine Gesetzesänderung sorgt hier ab dem Jahr 2026 für eine spürbare steuerliche Entlastung.


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