Schlagwort: Riester-Förderung

Wohn-Riester: Umwidmung des Darlehens jetzt förderunschädlich möglich

Wohn-Riester: Umwidmung des Darlehens jetzt förderunschädlich möglich

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bringt Klarheit für Riester-Sparer: Auch ein umgewidmetes Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen mit gefördertem Altersvorsorgekapital getilgt werden. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.
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Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
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