Steuerbescheid ändern mit eDaten – das ist möglich, wenn dem Finanzamt übermittelte elektronische Daten fehlerhaft oder verspätet eingegangen sind. Mit § 175b AO hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, wann und wie ein Steuerbescheid korrigiert werden darf – und zwar ohne besondere Voraussetzungen.