Wie kann man den Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen – für viele pflegende Angehörige ist genau das ein wichtiges Thema. Denn häufig wird erst Jahre später klar, dass für die unentgeltliche Pflege eines Angehörigen ein steuerlicher Pauschbetrag hätte geltend gemacht werden können. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Lange galt: Zu spät ist zu spät. Doch eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bringt Bewegung in diese Frage.
