Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Diese Werte gelten ab Januar

Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Diese Werte gelten ab Januar
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Ab 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen beschlossen – mit spürbaren Auswirkungen für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, welche Grenzen für Kranken-, Renten- und knappschaftliche Rentenversicherung ab 2026 maßgeblich sind.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 69.750 Euro im Jahr, also 5.812,50 Euro pro Monat. Das ist die Obergrenze, bis zu der das Einkommen eines Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich ab dem 1. Januar 2026 auf 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 in der Rentenversicherung

Auch die Rentenversicherung erfährt eine Anpassung: Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt für die allgemeine Rentenversicherung bei 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gilt ab 2026 ein neuer Höchstwert von 124.800 Euro jährlich (entspricht 10.400 Euro monatlich).

Diese Grenzen bestimmen, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden müssen. Einkommensteile darüber hinaus sind beitragsfrei.

Bereits seit 2025 gelten in Ost- und Westdeutschland einheitliche Rechengrößen. Damit entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern bei der Beitragsbemessung.

Weitere wichtige Sozialversicherungswerte 2026

Zusätzlich zu den Beitragsbemessungsgrenzen wurden auch weitere Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst:

  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung 2026: 51.944 Euro jährlich
  • Bezugsgröße: 3.955 Euro monatlich

Die Bezugsgröße ist ein Referenzwert, der in verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung – etwa bei der Ermittlung von Mindestbeiträgen oder der freiwilligen Versicherung – verwendet wird.

Übersicht: Rechengrößen ab 1. Januar 2026

Rechengröße Wert ab 2026
Beitragsbemessungsgrenze GKV 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich)
Versicherungspflichtgrenze GKV 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich)
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich)
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV 124.800 Euro jährlich (10.400 Euro monatlich)
Durchschnittsentgelt Rentenversicherung 51.944 Euro jährlich
Bezugsgröße 3.955 Euro monatlich

Was bedeutet das für Beschäftigte?

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen 2026 zahlen Beschäftigte mit höherem Einkommen ab dem kommenden Jahr mehr Beiträge zur Sozialversicherung – bis zur jeweiligen Grenze. Gleichzeitig kann die neue Versicherungspflichtgrenze dazu führen, dass mehr Personen die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Für Arbeitgeber bedeuten die Änderungen eine Anpassung der Lohnabrechnungssysteme und möglicherweise steigende Lohnnebenkosten. Die neuen Werte treten am 1. Januar 2026 in Kraft und basieren auf der jährlichen Einkommensentwicklung in Deutschland.

Für rechtlich verbindliche Informationen zu den Grenzen und Rechengrößen empfiehlt sich ein Blick in die entsprechende Verordnung oder die einschlägigen Gesetze, z. B. das SGB V für die Krankenversicherung oder das SGB VI für die Rentenversicherung.

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