Aktivrente: FAQ des Finanzministeriums im Überblick

Aktivrente: FAQ des Finanzministeriums im Überblick
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Die Aktivrente soll älteren Menschen einen steuerlichen Anreiz geben, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Seit 2026 gilt dafür eine Steuerbefreiung: Ein Teil des Arbeitslohns bleibt steuerfrei. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, der wichtige Praxisfragen klärt. Für Arbeitnehmer im Rentenalter kann die Aktivrente damit eine interessante Möglichkeit sein, zusätzliches Einkommen steuerlich begünstigt zu erhalten.

Gesetzliche Grundlage der Aktivrente

Die steuerliche Förderung der Aktivrente betrifft Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Danach bleiben Arbeitslohnzahlungen steuerfrei, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt werden.

Der steuerfreie Betrag ist begrenzt:

Jahr monatlich steuerfrei jährlich steuerfrei
ab 2026 2.000 Euro 24.000 Euro

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Aktivrente

Damit die Aktivrente steuerfrei bleibt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht (in der Regel 67 Jahre mit Übergangsregelungen nach § 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI).
  • Die Einnahmen stammen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
  • Der Arbeitgeber führt Rentenversicherungsbeiträge oder Beiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ab.
  • Der steuerfreie Arbeitslohn beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat.

Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Nach dem FAQ-Katalog des Bundesfinanzministeriums können unterschiedliche Personengruppen von der Aktivrente profitieren. Eine ausführliche Übersicht typischer Praxisfragen stellt das BMF in seinem offiziellen Fragen-und-Antworten-Katalog bereit (FAQ zur Aktivrente des Bundesfinanzministeriums).

Ruhestandsbeamte

Auch Ruhestandsbeamte können die Aktivrente nutzen, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge nach § 172 Abs. 1 SGB VI zahlen.

Frühverrentete Personen

Wer beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gegangen ist, kann die Aktivrente erst nutzen, sobald die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Ehemals Selbstständige

Auch ehemalige Selbstständige können die Aktivrente erhalten, wenn sie im Alter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Entscheidend ist allein die aktuelle Tätigkeit.

Sonderzahlungen bei der Aktivrente

Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen können steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn 2.000 Euro pro Monat nicht überschreitet.

Liegt der Gesamtbetrag darüber, ist der übersteigende Teil regulär steuerpflichtig.

Werbungskosten bei steuerfreier Aktivrente

Nach § 3c Abs. 1 EStG dürfen Werbungskosten nicht abgezogen werden, wenn sie mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Bei der Aktivrente führt das häufig zu einer anteiligen Kürzung.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze bereits 2025 erreicht und arbeitet 2026 weiter.

  • Arbeitslohn pro Monat: 3.000 Euro
  • Davon steuerfrei (Aktivrente): 2.000 Euro
  • Steuerpflichtig: 1.000 Euro

Jahreswerte:

  • steuerfrei: 24.000 Euro
  • steuerpflichtig: 12.000 Euro
  • Gesamtarbeitslohn: 36.000 Euro

Der Arbeitnehmer hat Werbungskosten von 3.000 Euro (Arbeitsmittel und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte).

Da die Werbungskosten sowohl mit steuerfreien als auch mit steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhängen, müssen sie aufgeteilt werden:

3.000 Euro × 12.000 Euro / 36.000 Euro = 1.000 Euro

Somit sind 1.000 Euro Werbungskosten abziehbar. Die übrigen 2.000 Euro stehen mit steuerfreiem Arbeitslohn in Zusammenhang und sind nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird dennoch vollständig beim steuerpflichtigen Arbeitslohn berücksichtigt.

Praktische Hinweise für Arbeitnehmer

Für die Steuerfreiheit der Aktivrente kommt es ausschließlich auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis an. Entscheidend ist, dass ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Wird der Arbeitslohn im Lohnsteuerabzug zunächst nicht steuerfrei behandelt, kann der Arbeitgeber dies meist nachträglich korrigieren. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich, kann die Steuerbefreiung im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Zu beachten ist außerdem: Die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten FAQ haben keine rechtliche Bindungswirkung. Im Einzelfall entscheidet weiterhin das zuständige Finanzamt. Auch können solche FAQ jederzeit angepasst werden.

Fazit

Die Aktivrente bietet Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine attraktive steuerliche Förderung. Bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn pro Jahr können steuerfrei bleiben. Allerdings führt die Steuerfreiheit auch dazu, dass damit zusammenhängende Werbungskosten teilweise nicht abziehbar sind. Wer im Ruhestand weiterarbeitet, sollte daher prüfen, wie sich die Aktivrente konkret auf die eigene Steuerbelastung auswirkt.

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