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SteuerGo FAQs

 


Ajutor pentru completare: (2016) Betrug das Vermögen mehr als 15.500 Euro?

Acest text se referă la Steuererklärung 2016. Versiunea pentru Steuererklärung 2024 o puteți găsi la:
(2024): Betrug das Vermögen mehr als 15.500 Euro?

Wählen Sie "ja" aus, wenn das Vermögen der unterstützten Person mehr als 15.500 Euro betragen hat.

Steuerlich ist dann ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen dann nicht möglich. Die unterstützte Person muss zuerst ihr Vermögen verwerten. Erst danach gilt sie als bedürftig. in angemessenes Hausgrundstück wird bei der Berechnung des Vermögens nicht berücksichtigt.