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Ajutor pentru completare: (2016) Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Acest text se referă la Steuererklärung 2016. Versiunea pentru Steuererklärung 2024 o puteți găsi la:
(2024): Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Arbeitnehmer erhalten haben, beispielsweise

  • aus öffentlichen Kassen,
  • aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare Tätigkeit,
  • für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
  • für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder
  • für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.

Sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Übungsleiterpauschale gegeben, sind Einkünfte bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Die Einkünfte müssen allerdings auf der nachfolgenden Seite angegeben werden.

Die Übungsleiterpauschale ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.
  • Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.