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Feldhilfe: (2020)        Bezeichnung des steuerfreien Arbeitslohns

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025):        Bezeichnung des steuerfreien Arbeitslohns

Wenn im Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die zwar nach ausländischem Recht steuerpflichtig und nach deutschem Recht steuerfrei sind, geben Sie diese hier an.

Hierzu gehört nicht der steuerfreie Arbeitslohn nach DBA oder ATE.