Geben Sie den Namen der Bauherren-/Erwerbergemeinschaften (ggf. in Kurzform) sowie das Finanzamt und die Steuernummer der Gemeinschaft an, aus der Sie und/oder Ihr Partner als Miteigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt haben.
Bauherren-/Erwerbergemeinschaften erhalten vom zuständigen Finanzamt einen Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid sind alle Miteigentümer mit ihren jeweiligen Anteilen an den Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks oder einer Immobilie aufgeführt.
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