Wählen Sie "ja" aus, wenn der andere Elternteil verstorben ist.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2017 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat den vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur der halbe Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2017 gestorben, erhalten Sie immer den vollen Kinderfreibetrag.
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