Steuerzahler, die einen Freibetrag in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen möchten, wenden sich an das Finanzamt. Falls Sie also einen Lohnsteuerfreibetrag für hohe Werbungskosten berücksichtigen lassen möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Gleiches gilt für die antragsgebundenen Abzugsmerkmale, wie Berücksichtigung volljähriger Kinder, Pflegekinder, Steuerklasse II für Alleinerziehende.
Verwenden Sie dazu diese Formulare:
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Auch wenn Sie bereits im Vorjahr einen solchen Freibetrag genutzt und die Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben, ist ein erneuter Antrag für das neue Jahrerforderlich. Hierzu genügt jedoch der "vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Nur ein bereits eingetragener Behinderten-Pauschbetrag wird auch ohne erneuten Antrag weiterhin berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn der Behinderten-Pauschbetrag für ein Kind auf die Eltern übertragen wurde.
Falls die gespeicherten ELStAM nicht korrekt sind, müssen Sie eine Berichtigung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Hierzu verwenden Sie das Formular "Korrekturantrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen", das Sie beim Finanzamt oder im Internet erhalten.
Rechner
Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
Bewertungen des Textes: Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen in den ELStAM eintragen?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 3
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware