Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


 

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Objekt

Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland?

Grundsätzlich hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Besteuerung im Belegeinheitsstaat). Die ausländischen Vermietungseinkünfte sind dann in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Liegt das Vermietungsobjekt aber in einem EU-/EWR-Staat (Ausnahme: Spanien), unterliegen die Vermietungseinkünfte nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Vermietungseinkünfte, die aus der EU/EWR stammen, müssen in der Einkommensteuererklärung folglich nicht angegeben werden.

Allerdings können auch Verluste aus der Vermietung einer Auslandsimmobilie in der EU/EWR, selbst wenn diese im Ausland steuerlich nicht berücksichtigt werden, nicht in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden (FG Baden-Württemberg vom 8.7.2014, 4 K 1134/12).

Vermietungseinkünfte aus Drittländern (nicht EU-/EWR-Staaten) unterliegen in Deutschland dagegen vollständig dem Progressionsvorbehalt und sind in der Anlage AUS zu erklären. Die ausländischen Einkünfte sind dann nach den deutschen Steuervorschriften zu ermitteln. Hinweis: Die Anlage AUS steht aktuell bei SteuerGo nicht zur Verfügung.

(2015): Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland?

Feldhilfen

Einheitswert-Aktenzeichen

Geben Sie auch das Einheitswert-Aktenzeichen an. Dieses ist z. B. auf Ihrem Einheitswertbescheid oder Grundsteuerbescheid vermerkt. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" zu finden.

Hinweis: Bitte geben Sie das Einheitswert-Aktenzeichen ohne Sonderzeichen (z. B. "Leerzeichen", "/" oder ".") ein.

... als Ferienwohnung genutzt?

Beantworten Sie auch die Frage, ob das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird.

... an Angehörige vermietet?

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf unentgeltlich an Angehörige vermietete Fläche entfällt.

... selbstgenutzt?

Geben Sie an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.

Selbstgenutzte Fläche (in qm)

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt.

Fläche der Ferienwohnung (in qm)

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf als Ferienwohnung genutzten Wohnraum entfällt.

Objektart

Wählen Sie hier aus, ob es sich bei dem vermieteten Objekt um

  • eine Eigentumswohnung
  • ein Einfamilienhaus
  • ein Zweifamilienhaus
  • ein Mehrfamilienhaus
  • ein sonstiges Gebäude (z.B. Gewerbeimmobilie)

handelt.

Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des Objekts an.

Ort

Geben Sie hier den Ort des Objekts an.

Region

Wählen Sie hier aus, ob das Objekt in den alten Bundesländern, den neuen Bundesländern, in West-Berlin oder im Ausland gelegen ist.

Vermietete Wohnfläche (in qm)

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf dauerhaft und entgeltlich vermieteten Wohnraum entfällt.

Wird der Wohnraum

  • selbst bewohnt,
  • unentgeltlich an Dritte überlassen,
  • an Angehörige vermietet oder
  • als Ferienwohnung genutzt

tragen Sie hier "0,00" ein.

Gewerbliche Fläche (in qm)

Geben Sie hier die Fläche an, die auf die gewerblich genutzten Flächen entfällt.

Datum der Fertigstellung

Tragen Sie hier das Datum an, zu dem das Objekt bezugsfertig war.

Datum der Veräußerung

Falls das Mietobjekt veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier den Zeitpunkt des rechtswirksam, abgeschlossenen, obligatorischen Vertrags (dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag) oder gleichstehenden Rechtsakts an.

Wurde das Gebäude in 2015 veräußert?

Falls das Mietobjekt in 2015 veräußert oder übertragen wurde, geben Sie hier "Ja" an.

Datum der Anschaffung

Geben Sie hier das Datum an, zu dem Sie das Objekt erworben haben.