Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen bestätigt – was Unternehmer jetzt wissen müssen

Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen bestätigt – was Unternehmer jetzt wissen müssen
pixabay/blickpixel Lizenz: Pixabay Lizenz

Die Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen sorgt seit ihrer Einführung für Aufmerksamkeit. Denn mit § 7 Abs. 2a EStG hat der Gesetzgeber eine besonders schnelle Abschreibung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge geschaffen. Lange war offen, ob diese Sonderabschreibung nur für Neufahrzeuge gilt. Nun ist klar: Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge können profitieren – mit erheblichem steuerlichem Effekt für Unternehmer.

Gesetzliche Grundlage der Elektroauto-AfA

Die neue Abschreibungsregelung findet sich in § 7 Abs. 2a EStG in der Fassung des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Danach können rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge arithmetisch-degressiv abgeschrieben werden.

Die Abschreibungssätze sind gesetzlich festgelegt:

  • 75 Prozent im Jahr der Anschaffung
  • 10 Prozent im ersten Folgejahr
  • 5 Prozent im zweiten Folgejahr
  • 5 Prozent im dritten Folgejahr
  • 3 Prozent im vierten Folgejahr
  • 2 Prozent im fünften Folgejahr

Die Regelung gilt nur für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 und ausschließlich für Fahrzeuge des betrieblichen Anlagevermögens.

Gilt die Elektroauto-AfA auch für Gebrauchtwagen?

Der Gesetzeswortlaut spricht von „neu angeschafften“ Fahrzeugen. Das hat zu Zweifeln geführt, ob gebrauchte Elektroautos ausgeschlossen sind. Inhaltlich spricht jedoch vieles dafür, dass „neu angeschafft“ steuerlich nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen ist.

Diese Auslegung hat das Bundesfinanzministerium inzwischen offiziell bestätigt. In einem Schreiben vom 6.11.2025 an den Zentralverband für das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe stellt das Ministerium klar, dass auch gebrauchte Elektrofahrzeuge – etwa mit Tageszulassung – vom Gesetzeswortlaut erfasst sein können. Entscheidend ist nicht der fabrikneue Zustand, sondern die Anschaffung durch den jeweiligen Steuerpflichtigen und die Zuordnung zum Anlagevermögen.

Voraussetzungen im Überblick

Damit die Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen angewendet werden kann, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Praktisch relevant sind insbesondere folgende Punkte:

  • Rein elektrisch betriebenes Fahrzeug im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG
  • Zugehörigkeit zum betrieblichen Anlagevermögen
  • Anschaffung nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028
  • Keine Zuordnung zum Umlaufvermögen (also keine Anschaffung zur bloßen Weiterveräußerung)

Weitergehende Voraussetzungen wie bestimmte Wertgrenzen oder eine Mindesthaltedauer sind im Rahmen der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG nicht vorgesehen.

Kritischer Punkt: Einlage aus dem Privatvermögen

Offen bleibt ein wichtiger Praxisfall: Wird ein privat angeschafftes Elektroauto später in den Betrieb eingelegt, könnte die Elektroauto-AfA versagt werden. Zwar gilt die Einlage nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG als fiktive Anschaffung. Der Begriff „neu angeschafft“ könnte aber so verstanden werden, dass nur echte Anschaffungen des Betriebs begünstigt sind.

Beispiel: Ein Elektroauto wird im April 2025 privat gekauft und im Oktober 2025 in das Betriebsvermögen eingelegt. Trotz betrieblicher Nutzung könnte die Sonder-AfA nach § 7 Abs. 2a EStG in diesem Fall voraussichtlich nicht anwendbar sein. Eine ausdrückliche Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium ist hierzu bislang nicht veröffentlicht.

Fazit: Attraktive Abschreibung mit Fallstricken

Die Bestätigung der Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen ist ein starkes Signal für Unternehmen. Wer zwischen 2025 und 2027 ein gebrauchtes Elektrofahrzeug für den Betrieb anschafft, kann einen Großteil der Kosten sehr schnell steuerlich geltend machen. Vorsicht ist jedoch bei Einlagen aus dem Privatvermögen geboten. Hier sollten Steuerpflichtige weitere Verwaltungsanweisungen abwarten oder den Sachverhalt vorab fachlich prüfen lassen.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.