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SteuerGo FAQs

 


Подсказки к полям

Einkünfte i. S. d. § 50d Abs. 7 EStG

Tragen Sie hier inländische Einkünfte ein, die auch im Ausland besteuert wurden – zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit oder Beteiligungen.

Die Daten stammen meist aus der Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (Selbstständige Arbeit).

Ein Nachweis über die ausländische Steuer ist erforderlich.